Sorgerecht übertragen an jemand anderes?

7 Antworten

Wenn beide Eltern minderjährig sind, wird das Jugendamt gesetzlicher Vormund des Kindes. Das bedeutet, dass das Jugendamt alle Formalitäten übernimmt. Es klärt im Zweifel die Vaterschaftsanerkennung, Unterhaltsansprüche usw. Die minderjährige Mutter pflegt ihr Kind selbst.

Ist nur die Mutter minderjährig, so ruht ihr Sorgerecht bis zu ihrem 18.Geburtstag. Wenn die Eltern wirksame Sorgeerklärungen abgeben, so steht den Eltern die gemeinsame Sorge zu. In diesem Fall übt der volljährige Vater bis zum 18. Geburtstag der Mutter die elterliche Sorge alleine aus.

Das Familiengericht kann einen Ergänzungspfleger bestellen, wenn es Zweifel an der Eignung des volljährigen Elternteils hat und das Wohl des Kindes nicht gesichert scheint.

Wenn die minderjährige Mutter eine andere Person als Vormund für ihr Kind haben möchte, kann ein Antrag beim Familiengericht gestellt werden.

https://www.elternimnetz.de/kinder/pubertaet/minderjaehrige.php#3

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Nein, nur mit der Zustimmung deiner Eltern und des Jugendamtes

Grundsätzlich sind erst mal die Eltern in der Verantwortung und können das Sorgerecht erlangen. Verzichtet ein Elternteil oder ist nicht in der Lage, das Sorgerecht auszuüben, dann übt das andere Elternteil das Sorgerecht allein auf.

Eine dritte Person kann nur Vormund werden, wenn es kein Elternteil gibt, das das Sorgerecht übernehmen kann.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Wieso soll die Schwester das Sorgerecht bekommen? Damit hat die Mutter doch gar nichts zu tun. So einfach ist das nicht.

Kläre es mit dem Jugendamt oder es geht sogar vor Gericht.

nein. mit zustimmung deiner eltern dürftest du dort wohnen. mehr nicht.