Gibt es beim Sonderkündigungsrecht (Strom wegen Preiserhöhung) eine "Abmeldefrist"?


10.01.2023, 15:52

Update: Ich werde auf jeden Fall einen Widerspruch schreiben und den weiteren Verlauf (hoffentlich Erfolg :) ) hier posten.

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wann genau hast Du denn die Kündigung an den Anbieter gesendet? Wann wurde Dir die Erhöhung mitgeteilt? Welche Frist für die Sonderkündigung stand in der Mitteilung zur Erhöhung?

Schon mal vorab, für mich hört sich das nicht rechtmäßig an.

gnutzfrosch 
Fragesteller
 09.01.2023, 19:25

Kündigung ist online am 27.12. erfolgt.

Die Frist zur Sonderkündigung war der 31.12.

Die Sonderkündigung selbst ist eine fristlose Kündigung.

Im Online-Formular des Anbieters stand: Die Kündigung erfolgt zum Ende der Sonderkündigungsfrist.

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Bertha2701  09.01.2023, 19:29
@gnutzfrosch

Tja dann ist es doch eigentlich klar. Der Vertrag endete am 31.12.2023 die Bestätigung erfolgte nur erst am 08.01.2023 und nicht zum 08.01.2023. Hast Du den neuen Vertrag mit dem neuen Anbieter schon geschlossen? Also wurde dieser bestätigt?

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gnutzfrosch 
Fragesteller
 09.01.2023, 19:39
@Bertha2701

Leider nicht. Der Vertrag endet zum 08.01. und der neue Vertrag beginnt am 09.01. (daher auch Bonus futsch) Der neue Anbieter sagt, dass mein alter Anbieter mich vorher nicht frei gegeben hat und jetzt hatte ich da auch noch den Spaß mit zwei verschiedenen Konten, da ich dann erstmal in den Grundversorgungstarif gesteckt wurde. Der alte Anbieter hat mir frech den neuen erhöhten Abschlag abgezogen. Wobei mir der Mitarbeiter am Telefon gesagt hat die alten Konditionen bleiben bis zum 08.01.. Das ergibt aber für mich keinen Sinn: Warum hätten sie dann erhöhten Abschlag einziehen sollen??

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gnutzfrosch 
Fragesteller
 09.01.2023, 19:44
@gnutzfrosch

Irgendwas ist gerade verschwunden:

Die Belehrung ist total eindeutig (aus meiner Sicht):

Aufgrund der Preisänderung und der Anpassung der AGB steht es dir zudem zu, deinen Stromliefervertrag mit uns ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum 31.12.2022 (Eingang bei *Versorger*) in Text- oder Schriftform zu beenden.

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gnutzfrosch 
Fragesteller
 09.01.2023, 19:50
@Bertha2701

Irgendwas ist gerade verschwunden:

Die Belehrung ist total eindeutig (aus meiner Sicht):

Aufgrund der Preisänderung und der Anpassung der AGB steht es dir zudem zu, deinen Stromliefervertrag mit uns ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum 31.12.2022 (Eingang bei *Versorger*) in Text- oder Schriftform zu beenden.

In meiner Bestätigung schreiben sie dann von einer außerordentlichen Kündigung. Da hatte die erste Person in der Hotline mir gesagt, dass ich das falsch angegeben hätte. Habe dann aber im Onlineformular nachgeschaut und gesehen, dass ich definitiv Sonderkündigung wegen Preisänderung eingegeben habe.

Das ist der Text von der Eingangsbestätigung der Kündigung:

Deine außerordentliche Kündigung des Vertrages *Nummer* zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist bei uns eingegangen. Du erhältst von uns in den kommenden Tagen eine Kündigungsbestätigung zugeschickt.

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gnutzfrosch 
Fragesteller
 10.01.2023, 20:17

Vielen Dank nochmal für die großartige Hilfe auch per PM!

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Und am liebsten noch: Wo kann ich das offiziell nachlesen?

Ob es so rechtens ist, weiß ich nicht. Aber nachlesen könntest du es in deinem Vertrag mit den zugehörigen AGBs oder auch im Schreiben zu Preiserhöhung. In letzteren muss auf die Möglichkeit zur Sonderkündigung und wie diese zu erfolgen hat von Rechtswegen her hingewiesen werden.

gnutzfrosch 
Fragesteller
 09.01.2023, 19:27

Ja, meiner Meinung nach hätte die Kündigung zum 31. 12. wirksam werden müssen. Ist sie aber nicht :(

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gnutzfrosch 
Fragesteller
 09.01.2023, 20:13
@Callidus89

Klausel in der Erhöhung: Aufgrund der Preisänderung und der Anpassung der AGB steht es dir zudem zu, deinen Stromliefervertrag mit uns ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist bis zum 31.12.2022 (Eingang bei *Versorger*) in Text- oder Schriftform zu beenden.

Im Online-Formular des Anbieters stand: Die Kündigung erfolgt zum Ende der Sonderkündigungsfrist.

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