Sonderkündigungsrecht nicht angenommen?

3 Antworten

Du kannst zu dem Zeitpunkt der Erhöhung kündigen und musst das Wort "Sonderkündigung o.ä." erwähnen.

Beispiel: Hiermit kündige ich den XX-Vertrag zum xx.xx.xx, Zeitpunkt der Preiserhöhung. Ich mach von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch. Bitte bestätigen Sie den Kündigungstermin.

Mit freundlichen Grüßen

etc.

Wenn du noch in der 4 (oder 6) Wochen Frist bist, einfach nochmal kündigen.

Vielleicht dem mitgeteilten Kündigungstermin widersprechen.

Fristlos kannst du schon mal nicht kündigen. Entweder über die normale Kündigungsfrist oder mit einer Frist von zwei Wochen zum Tag des Wirksamwerdens der Preiserhöhung.

Hast du auf dein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Preiserhöhung hingewiesen? Der Vertrag würde sonst noch bis zum 31.12. laufen?

AM235 
Fragesteller
 15.03.2024, 12:46

Danke, hatte im Netz gelesesen das es so möglich sei. Wie gesagt leider nicht so die Ahnung davon.

Habe auf die Preiserhöhung als Grund hingewiesen. Der Vertrag endet normal am 31.12 aber von der Erhöhung hab ich erst am 11.03. das schreiben erhalten..

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