Gibt es auch Polizeigewalt gegen ausländische Menschen in Deutschland?

9 Antworten

Natürlich gibt es in der Bundesrepublik auch Polizeigewalt und die nicht nur gegen Migranten. Die meisten polizeilichen Übergriffe geschehen bei friedlichen Demonstrationen und werden nicht zur Anzeige gebracht.

Meistens verzichteten die Opfer auf Anzeigen, weil sie keine Hoffnung haben, dass die Anzeigen überhaupt verfolgt werden. Auch gibt es oft die Befürchtung, eine Gegenanzeige zu erhalten, besonders im Bereich Demonstration oder Fußball andere Sportveranstaltungen. Die Nichtidentifizierbarkeit der handelnden Polizbeamten erschwert noch den Willen, eine Anzeige auf den Weg zu bringen.

Daher wurde schon vor Jahren gefordert, dass auch Einsatzhundertschaften identifizierbar sein müssen, die ja meistens für Großveranstaltungen geordert werden.

Es werden jährlich um die 2.000 Anzeigen gestartet, wegen Polizeigewalt, man vermutet, dass dementgegen um die 12.000 nicht zur Anzeige kamen.

Ja gibt es. Bis zu einem gewissen Level darf die Polizei auch mit körperlicher Gewalt vorgehen. Wenn du versuchst eine Polizeikette zu durchbrechen, darfst du dich nicht beschweren, wenn du dann ohne Rücksicht umgerannt oder zurückgeschubst wirst, auch wenn du dabei eventuell mal eine blutige Nase bekommen kannst.

Gibt es auch Polizeigewalt gegen ausländische Menschen in Deutschland?

Natürlich gibt es das !

Jede Polizei jedes Landes muss uU auch unmittelbaren Zwang als körperliche Gewalt,mit Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt oder sogar mit Waffen gegen das polizeiliche Gegenüber anwenden.

Diese Gewaltanwendung erfolgt idR auf Androhung, zB Verlassen sie den Platz in Richtung XY oder es wird geräumt,der Schlagstock/Wasserwerfer wird eingesetzt bis Halt stehenbleiben oder ich schieße,bzw Warnschuss als Androhung.

Einzig SEK-Lagen sind davon ausgenommen,weil man hier das Überraschungsmoment nutzt um die Situation mit meist nur körperlicher Gewalt oder Hilfsmitteln zu klären,sofern wie in den meisten Fällen alleine die Androhung von SEK-Einsatzmaßnahmen nicht schon zur Aufgabe führt,was der Regelfall ist.

Was nun den aktuellen Vorfall in den USA betrifft:

US-Medien berichten übereinstimmend aus dem  Polizeibericht, Floyd habe in einem Lebensmittelgeschäft versucht mit einem  gefälschten 20-Dollar-Schein zu bezahlen. Der Geschäftsinhaber erkannte das Falschgeld und alarmierte die Polizei, heißt es weiter. 

https://www.merkur.de/welt/george-floyd-tod-derek-chauvin-trump-proteste-usa-minneapolis-polizist-festnahme-todesursache-zr-13782711.html

 „Wer Banknoten nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft"

In Deutschland ist auch das in Verkehr bringen von Falschgeld ein Verbrechenstatbestand bei Vorsatz,der uU sogar den Gebrauch der Schusswaffe rechtfertigt um dem Beschuldigten habhaft zu werden.

Der Vorfall der mit dem Tod des Beschuldigten G.Floyd endete muss natürlich Gegenstand von Ermittlungen sein.

Es stellt sich aber auch die Frage wie objektiv diese Ermittlungen in dieser bürgerkriegsähnlichen Situation sein können und ob man damit Ruhe einkehrt besser ein Bauernopfer präsentiert.

Das hätte aber zur Folge,das US-Polizisten die wirklich einen harten Job haben evtl.mal lieber wegsehen als einzuschreiten.

So wie ich das weis haben US-Polizeibeamte im Fahrzeug und am Mann Bodycam.

Die Situation aus der Sicht des Beamten kann sich daher aus einem völlig anderen Blickwinkel darstellen.

Der Beamte machte einen Verbrecher der Falschgeld in Umlauf bringen wollte "dingfest".Warum seine Kollegen bei der Festnahme nur mit quasi Hände in den Hosentaschen gelangweilt zusahen bedarf ebenfalls der Klärung,weil das ein eklatanter Verstoß gegen die elementaren Richtlinien der Eigensicherung von Polizisten widerspricht.

Die Lage hätte ohne Frage besser gelöst werden können,was man einfach sagen kann,wenn man die Situation in aller Ruhe bewertet.

Im Einsatz müssen Polizeibeamte zT im Bruchteil von Sekunden Entscheidungen treffen.Hier sehe ich die zusehenden beamten genau so im Bereich von Ermittlungen wie den Polizisten,der den Beschuldigten am Boden fixierte,was zu desses ableben führte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
karibu4711  02.06.2020, 14:50

In Deutschland ist auch das in Verkehr bringen von Falschgeld ein Verbrechenstatbestand

Ja.

bei Vorsatz,der uU sogar den Gebrauch der Schusswaffe rechtfertigt um dem Beschuldigten habhaft zu werden.

Nein!

Ein Schusswaffengebrauch mit dem Ziel, die fliehenden Täter anhalten zu können, um deren Identität festzustellen, scheitert daran, dass im entscheidungserheblichen Zeitpunkt fraglich ist, ob es sich bei der Tat um ein Verbrechen oder um ein besonderes Vergehen gehandelt hat, das § 64 Abs. 1 Nr. 3 PolG  (Schusswaffengebrauch gegen Personen) einfordert.

Im Übrigen ist beim Einsatz der Schusswaffe gegenüber fliehenden Personen im Innenstadtbereich stets damit zu rechnen, dass unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft gezogen werden könnten.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayPAG-85

Woher ich das weiß? - Berufserfahrung

1
Udavu  02.06.2020, 14:58
@karibu4711 § 54 Schußwaffengebrauch gegenüber Personen

(1) Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden,

1.um die unmittelbar bevorstehende Ausführung oder die Fortsetzung einer rechtswidrigen Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach a)

als ein Verbrechen oder

b)als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen werden soll oder ausgeführt wird,darstellt;2.um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie

a)

bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird,

die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt

oder als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen wird,b)eines Verbrechens dringend verdächtig ist oder...

https://dejure.org/gesetze/PolG/54.html

1
karibu4711  02.06.2020, 15:04
@Udavu

Also bitte, sie haben es doch hoffentlich richtig gelesen?

Effekte sind doch: Tat zu verhindern, die sich den Umständen nach a)

als ein Verbrechen oder

b)als ein Vergehen, das unter Anwendung oder Mitführung von Schußwaffen oder Sprengstoffen begangen werden soll oder ausgeführt wird,darstellt

https://dejure.org/gesetze/PolG/54.html

1
Udavu  02.06.2020, 15:23
@karibu4711

Schußwaffen dürfen gegen einzelne Personen nur gebraucht werden,....

2.um eine Person, die sich der Festnahme oder der Feststellung ihrer Person durch die Flucht zu entziehen versucht, anzuhalten, wenn sie

a)

bei einer rechtswidrigen Tat auf frischer Tat betroffen wird,

die sich den Umständen nach als ein Verbrechen darstellt

Die Polizisten wurden von einem Kiosk Besitzer alarmiert der diese auf die flüchtende Person G.Floyd aufmerksam machte,der versuchte Falschgeld in Umlauf zu bringen,was sich nach den Umständen als Verbrechen darstellt.

Im Rahmen der Nacheile wurde der Beschuldigte auf frischer Tat durch Anwendung einfacher körperlicher Gewalt gestellt.

Ein Schusswaffengebrauch wäre nach deutschem Recht als Ultimaratio gerechtfertigt,sofern die Umstände eine Fremdgefährdung und einen sicheren Suss auf Arme/Beine ermöglichen.

Allerdings muss man schon besonders geschult sein um bei einer Nacheile mit hoher HFQ einen rechtskonformen Schuss gegen eine Person abzugeben. Das ist SEK-Training und übersteigt bei weiten den Streifendienst.

1
karibu4711  03.06.2020, 13:52
@Udavu

HFQ ist ein Protein. - oder, was ist gemeint? Die "Nacheile" gilt nur für Verfolgungen, über einen gewissen Grenzbereich hinaus. Übrigens: Ultima Ratio, beeeutet ja qauch, gegen Personen ist der S. nur zulässig, wenn der mit ihm verfolgte Zweck nicht bereits durch Waffenwirkung gegen Sachen erreicht werden kann (z. B. gegen die Reifen eines Kfz geschossen, in dem ein Verbrecher flieht). Schusswaffengebrauch gegen eine Menschenmenge darf nur eingesetzt werden, wenn es das äußerste Mittel ist, um aus ihrer Mitte begangenen Gewalttaten zu begegnen. Ziel des S. darf endlich nur sein, angriffsunfähig oder fluchtunfähig zu machen. Jedenfalls nach dt. Gesetz.

Und wenn man über George Floyd hier redet und teilweise deutsches Polizeigesetz anführt, so ist das grundfalsch, denn alles geschah in den USA. In den USA darf man durchaus auf fliehende Kinder schießen, sobald man diese für Täter hält. Also ein großer Unterschied zum deutschen Recht. Und wenn der Polizeipräsident im Einzugsbereich all seinen DGLern aller DG ansagt, dass die Faustfeuerwaffen im Halfter zu bleiben haben, bei einem gewissen Einsatz, wird das mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingehalten werden. Bedeutet: Diebe lässt man laufen.

0
karibu4711  03.06.2020, 13:57
@Udavu

Im Rahmen der Nacheile wurde der Beschuldigte auf frischer Tat durch Anwendung einfacher körperlicher Gewalt gestellt.

Nein!

Eine Nacheile gab es nicht, und er ergab sich sofort und saß auf dem Boden.

So war es nachweislich, alles durch Überwachungskameras und private Handyfilme aufgezeichnet:

Der von der Polizei in Minneapolis getötete Afroamerikaner saß in der Nähe des Ladens in seinem Auto, als er von insgesamt vier Beamten zunächst kontrolliert und dann festgenommen wurde, und dabei durch das brutale Vorgehen der Polizisten starb.

https://www.stern.de/panorama/stern-crime/george-floyd-tod--ladenbesitzer---ich-wuenschte--die-polizei-waere-nie-angerufen-worden--9285434.html

0
karibu4711  03.06.2020, 14:11
@Udavu

Das stimmt so auch nicht: Die Polizisten wurden von einem Kiosk Besitzer alarmiert der diese auf die flüchtende Person G.Floyd aufmerksam machte,der versuchte Falschgeld in Umlauf zu bringen,was sich nach den Umständen als Verbrechen darstellt.

Nein!

Überall kann man lesen, dass es im Konjunktiv verfasst wurde: wurde beschuldigt, soll haben und nicht hat oder hatte.

Ob er also mit Falschgeld zahlte, ist noch nicht geklärt. Und Floyd flüchtete nicht und der Ladenbesitzer sagte, Floyd habe mit Falschgeld bezahlt und säße nun im Auto vor dem Laden. Die Streife war ganz in der Nähe und deshalb so früh da und kontrollierte ihn erst im Auto, und dann musste er aussteigen usw. Verfolgen musste ihn niemand.

0

Natürlich gibt es das auch in Deutschland. Wir haben nur einen geringeren Anteil an Afroamerikanern in Deutschland als in den USA, was wohl dazuführt, dass bei uns eher Gewalt gegen (zu meist arabische) Asylanten etc. im Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit stehen.

Natürlich. Das Gewaltmonopol liegt in Deutschland beim Staat, vertreten durch die Polizei, die sich an die einschlägigen Vorschriften zu halten hat.