Gewerbe in Garten und Landschaftsbau erlaubt?
Möchte ein Gewerbe in Garten und Landschaftsbau anmelden, da die anmeldung keine weiteren vorausetzungen wie zb meisterbrief nötwendig ist, frage ich mich warum der Garten und Landschaftsbauer nicht auf der liste in zulassungsfreien Handwerksberufe und handwerksähnlichen Gewerbe aufgelistet ist?
4 Antworten
Gartenbau zählt zum Bereich Urproduktion und ist aus diesem Grund auch gewerblich jedem erlaubt, der sich darin qualifiziert betätigen will.
Nur weil man ein Gewerbe haben möchte, heißt das noch nicht zwangsläufig, dass man auch eine abgeschlossene Ausbildung in diesem Beruf haben muss.
"Garten- und Landschaftsbau ist kein Gewerbe der HwO - Wenn im Zusammenhang mit der landschaftsgärtnerischen Tätigkeit auch Pflaster- oder Maurerarbeiten anfallen, so führen diese nicht zu einer Eintragungspflicht in die Handwerksrolle, solange die Anlage “landschaftsgärtnerisch” geprägt ist; BVerwG, Urt. v. 30.03.1993, GewArch 1993, 329; OLG Köln, Beschl. v. 16.11.1999, GewArch 2000, 73"
aus https://gewerbe.nrw/sites/default/files/documents/2018-06/leitfaden_abgrenzung_2017.pdf, Seite 21
Wenn du Schafe züchten willst, soltest du schon eine Ausbildung haben, auch wenn Landschafrassen einfacher zu halten sind, als Leistungsrassen.