Kann ich die Gewerbe als Laminatverleger oder Allroundhandwerker ohne Meisterbrief anmelden? Geht das ohne Handwerkerkammer?
4 Antworten
Also, ich habe sehr viele "Handwerker" die sich ohne Meisterbrief selbstständig machen. Wichtig bei der Anmeldung deiner Unternehmung ist zu wissen, welche Tätigkeiten nicht Meisterpflichtig sind und wie diese in der Gewerbeanmeldung zu bennen sind.
Sei bitte vorsichtig mit "das bekommt doch keiner mit". Alles was bei einer Gründung schief gehen kann, geht früher oder später auch schief. Und eine Gründung sollte von Beginn an auf sicheren Beinen stehen.
Lass dich am besten vorab einmal beraten. Auch im Bezug auf mögliche Fördermittel. Infos z.B. unter www.beraterstudio.de
Der Bodenleger gehört zu den zulassungsfreien Handwerken. Du brauchst keine Qualifikation (z.B. Meisterbrief), musst dich aber in die Handwerksrolle deiner HWK eintragen lassen.
Eine Gewerbeanmeldung für Allroundhandwerker gibt es nicht. Jede Handwerkstätigkeit muss auf ihre Zulassungsbedürftigkeit überprüft werden.
Du kannst es als Gewerbe "Dienstleistungen aller Art" anmelden, darunter fallen dann alle Arbeiten die du kannst, außer handwerkliche Tätigkeiten. Aber wer schaut dir schon über die Schulter wenn du hinter verschlossenen Wohnungstüren arbeitest.
woher weist du das, Schlaumeier? Mein Gewerbe ist so angemeldet!
Nr. 5 der GewAnzVwV. Diese scheint dem deinem Sachbearbeiter wohl nicht bekannt gewesen zu sein. Amt in Kleinklecketsdorf?
dann muss man sich wohl einen doofen Sachbearbeiter suchen!
Gewerbe anmelden ohne Handwerkskammer geht nicht.
Diese wird über die Anmeldung direkt vom Amt informiert.
Dienstleistungen aller Art kann man nicht anmelden. Und Handwerk ist keine Dienstleistung.