Gewerbe bei Kapitalerträgen?

2 Antworten

Nur unteren Umständen kann das als Gewerbe angesehen werden. Z.B. wenn nicht nur über eine Depotbank gehandelt wird , nicht nur für eigene Rechnung oder die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Das Gesamtbild ist dann entscheidend.

Nein, man muss kein Gewerbe anmelden. Sonst würde einem das wohl mitgeteilt, bei der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung wenn man ein Depot eröffnet, und das ist nicht der Fall. Ich finde auch im gesamten Wertpapierhandelsgesetz nirgendwo den String "Gewerbe" in so einem Zusammenhang.