Gewährleistung bei Gebrauchtware?

1 Antwort

Auch auf gebrauchte Ware muss jeder (Händler oder Privat) Gewährleistung bieten.

Der private Verkäufer könnte die Gewährleistung komplett ausschließen (muss das aber im Angebot deutlich machen), ein Händler kann die Gewährleistung auf ein Jahr begrenzen (auch das muss schon im Angebot deutlich sein).

Frage ist, ob der Händler den gleichen Artikel noch einmal vorrätig hat. Nur dann wäre eine Ersatzlieferung möglich. Ansonsten halt Rückabwicklung des Vertrages.