Getränkeverkauf/GEMA auf einer Abivorfeier?
Liebe Community,
ich habe eine rechtliche Frage zum Getränkeverkauf auf einer Abivorfeier (also einer Feier, um Geld einzunehmen für den Abiball). Die Maximal-Kapazität ist 90 Personen.
Wir habe nun drei Fragen:
- Darf man Getränke verkaufen oder ist das Rechtswidrig?
- Muss man außerdem sowas mit dem Ordnungsamt absprechen.
- Und muss man etwas an die GEMA zahlen?
Danke im voraus
DerFrageKoenig
3 Antworten
1. Ja.
2. Ja.
3. Ja.
Aller Wahrscheinlichkeit nach, ja. Ganz genau kannst du es hier erfahren:
Ich kann dir leider nur mit den Getränken helfen. Um Speisen und (un)alkoholische Getränke auf einer Veranstaltung verkaufen zu dürfen, musst du bei der Kommune eine gaststättenrechtliche Gestattung einholen.
Danke auch, dass du so schnell geantwortet hast. Top!
Hier mal ein paar Tipps, wie man die genannten möglichen Probleme umgehen kann:
Die Geträke zum Selbstkostenpreis verkaufen oder besser darum bitten die Getränke selber mit zu bringen oder einfach nur bereit stellen. Alkoholische Getränke würde ich gar nicht erst zu lassen oder nur in einem überschaubarem Rahmen.
Ihr wollt Geld für den anstehenden Abiball, das kann man auch über Spenden Regeln. Damit kommt bei 90 Personen mehr zu sammen als durch den Verkauf von irgendwas, weil ja auch Leute für den Verkauf da sein müssten.
Wenn jeder seine eigene Musik mitbringt, die dann für die jeweiligen Freunde gespielt wird, ist die Gema raus. Oder vielleicht gibt es ja auch eine Band, die live spielen kann.
Danke für die kurze und präzise Antwort. Weißt du auch, ob es auch auf die 3 Frage zu trifft, wenn man ein Jahrgangsinterne (bzw. Oberstufe) Vorabifeier macht