Gibt es GEMA-freie Musik?
Gibt es GEMA-freie Musik? Wie verhält es sich mit alten DDR-Schallplatten usw. z.B. Volkschören oder noch älteren Dingen mit der GEMA. Ich besitze z.B. alte Schelllackplatten und habe auch ein spielbares Grammaphone.
12 Antworten

Klar gibts Gemafreie Musik.
Ich selbst habe etliches hier dahingehend ;-) ist für diverse Auftritte von Vorteil und ausserdem finde ich Solace zum Beispiel genial. Liebe den Sound und performe gern drauf. Siehe Video
Was deine Shellackplatten angeht, da musst du dich für jede explizit erkundigen. Denke auch da könnten Erben Ansprüche geltend machen.
Viel Spass mit den alten Gramophonen wünsch ich dir.

http://www.myvideo.de/watch/5505349/SaahirasSaebeltanzam21NovemberanOrientalischemAbend
komisch das der Link nicht funktioniert hat...hier wäre das Stück, es heisst Solitude und ist von Solace. Ich liebe es da drauf zu tanzen.

Zum Thema DDR-Schallplatten: die Verwertungsgesellschaft in der DDR hieß AWA und hat so funktioniert wie jede andere VG. Urheber, die noch keine 70 Jahre tot sind, werden heute mit in der GEMA vertreten, sofern sie ihre Verträge mit der AWA dort weitergeführt haben.
Bei Aufnahmen sind allerdings nicht nur die Urheberrechte, sondern auch die Leistungsschutzrechte zu beachten. Im Grunde sind das die Verwertungsrechte für die Aufnahmen selbst. In der DDR - um bei diesem Beispiel zu bleiben - wurden die Aufnahmen für das Label AMIGA oft vom staatlichen Rundfunk oder von der Plattenfirma selbst durchgeführt (gleiches gilt für die anderen Label, sofern es nicht Import-Aufnahmen waren). Leistungsschutzrechte gelten 50 Jahre. Wenn Du heute also solche Aufnahmen öffentlich verwerten möchtest, ist also sowohl die GEMA-Lizenz einzuholen als auch eine Genehmigung von Sony Music, denn dort ist der Großteil des AMIGA-Repertoires gelandet.
Holger

der schutz der rechte erlischt nach 70 jahren nach dem tod des urhebers. es gibt aber auch aktuelle gema freie musik die unter creativ commons lizenz veröffentlicht wird (CC), zu finden ist die in der regel bei sogenannten netlabels (z.b. http://konsum-productions.com/).

- § 64 urherberrechtsgesetz: Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.
- § 65 abs1: Steht das Urheberrecht mehreren Miturhebern (§ 8) zu, so erlischt es siebzig Jahre nach dem Tode des längstlebenden Miturhebers.
von vererben steht im uhrherrechtsgesetz nichts.

das entspricht natürlich deutschem recht, international sieht das anders aus, da hast du natürlich recht.

@ redgirlfan:
Sicherlich wird gemafreie Musik auch in zwilichtigen Genres benutzt. Allerdings nehme ich mal an, dass Du z.B. die Telekom, Siemens, Bavariafilm oder BMW wohl nicht dazu zählst, oder? Die nutzen nachweislich auch gemafreie Musik (allerdings nicht das billige kostenlose Gedudel, das ist wahr) ...
Nix für ungut ;-)
Zur Ursprungsfrage: Wenn Du die Rechte älterer Musiken recherchieren willst, musst Du Dich direkt mit der GEMA in Verbindung setzen. Die haben eine Musikdatenbank, in der die Rechte verwaltet werden.

Manche alte Musik ist inzwischen GEMA-frei, weil es niemand verlängert hat. Vorschicht bei Beatles oder anderen Songs, bei denen die Erben noch sehr aktiv beim kassieren sind.

Die Verwertungsrechte an den Beatles-Songs hat Michael Jackson im Jahre 1985 erworben.
Es gibt Gerüchte, dass er testamentarisch verfügt haben soll, dass die Verwertungsrechte nach seinem Tode an Paul McCartney übergehen sollen.

https://www.youtube.com/watch?v=nSstFQKtrk8 ;-)
laut mitsingen - das befreit! :))
Nutzungsrechte können auch vererbt werden - deshalb Vorsicht mit diesen immer fröhlich herumposaunten 70 Jahren! Bei Musik muss man außerdem bedenken, dass nicht nur Komponisten und evt. Texter, sondern auch die Interpreten und Notenverlage Nutzungsrechte haben.