@ redgirlfan:

Sicherlich wird gemafreie Musik auch in zwilichtigen Genres benutzt. Allerdings nehme ich mal an, dass Du z.B. die Telekom, Siemens, Bavariafilm oder BMW wohl nicht dazu zählst, oder? Die nutzen nachweislich auch gemafreie Musik (allerdings nicht das billige kostenlose Gedudel, das ist wahr) ...

Nix für ungut ;-)

Zur Ursprungsfrage: Wenn Du die Rechte älterer Musiken recherchieren willst, musst Du Dich direkt mit der GEMA in Verbindung setzen. Die haben eine Musikdatenbank, in der die Rechte verwaltet werden.

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  1. Es gibt zur Zeit noch keine gesetzliche Regelung in Deutschland. Empfohlen wird allgemein ab 18 Jahren.

  2. Liquids / Depots ohne Nikotin sind nach bisherigen Erfahrungen völlig unschädlich. Es wurden aber noch keine Studien von offiziellen deutschen Behörden durchgeführt.

  3. Das hängt von persönlichen Vorlieben und dem Geldbeutel ab. Das lässt sich nicht allgemein gültig beantworten.

Viele weitere Infos findest Du hier:

http://www.smok-e.de

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Anmerkung zu Lissa: ZITAT: "Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik ist vorher bei der GEMA anzumelden." Auch gemafreie Musik ist urheberrechtlich geschützt! Also sollte die Formulierung lauten: Die Nutzung von gemapflichtigen Titeln muss angemeldet werden. Das sind in Deutschland aufgrund der sogf. "GEMA-Vermutung" fast alle Musikstücke. Ausnahmen sind nur Musiken, bei denen der Komponisten ausdrücklich bescheinigt, dass sie GEMA-frei sind (am besten schriftlich).

Weitere Infos findest Du z.B. unter http://www.mastertracks.de/html/infopool.html

Gruß, Rainer

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