Rechtliche Frage zum Umtausch eines Smartphones
Guten Abend,
ich habe vor ca. 2 1/2 Monaten ein Smartphone (ZTE Atlas Black) beim Media Markt gekauft. Mein Bruder hat es sich vor ca. 2 Monaten gekauft. Er hat sein Smartphone vor etwa 2-3 Wochen einschicken lassen, da es sich nicht mehr ausschalten ließ und es sich oft aufgehängt hatte (ZTE hat ein Software-Update durchgeführt). Seit ca. 1-2 Wochen habe ich das Problem, dass sich das Smartphone sehr oft aufhängt, Apps abstürzen, manchmal die Netzverbindung für ca. 30 Sekunden abbricht und nachdem ich mit jemandem telefoniert habe nicht mehr auflegen kann (weil es sich aufhängt). Bei meinem Bruder lässt sich das Smartphone wieder nicht ausschalten und er kann keine Apps runterladen.
Nun waren wir heute beim Media Markt und wollten die Smartphones gegen andere umtauschen, da wir mit ZTE nicht zufrieden waren/sind. Dann sagte uns der Mitarbeiter, dass man das erst kann, wenn an dem Gerät mindestens 2x etwas repariert wurde (Software-Updates zählen nicht als Reperatur). Das sei rechtlich geregelt.
Nun ist meine Frage natürlich, ob das stimmt, oder ob man einen Artikel (Smartphone) auch dann umtauschen kann, wenn es nach mehrmaligen Software-Updates trotzdem nicht funktioniert?
Gruß
Ben