Rechtliche Frage zum Umtausch eines Smartphones

4 Antworten

So weit ist das richtig,aber da offensichtlich die Software sehr fehlerhaft ist und ein Update das Problem nicht löst könnt ihr vom.Kauf zurücktreten.Die Geräte sind nicht fehlerfrei nutzbar und somit besteht ein erheblicher Mangel an der gekauften Wahre,der Händler ist nicht in der Lage euch fehlerfrei Geräte anzubieten also habt ihr das Recht den.Kauf rückgängig zu machen und euch das Geld auszahlen zu lassen.Da bei zwei gleichen Geräten die selben Fehler auftreten kann man davon ausgehen das es ein.grundsätzliches Softwareproblem des Herstellers ist und es kann keiner vetlangen.das Ihr so lange mit nicht zu gebrauchenden Geräten wartet bis der Hersteller das Problem löst.Das Garantierecht ist da eindeutig auf eurer Seite!

Der Begriff Reparatur ist rechtlich völlig irrelevant. Es ist zumindest ein Versuch zur Beseitigung des Mangels. Davon stehen dem Verkäufer nur zwei zu, bevor der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten darf. Das bedeutet, pro Handy zwei Mal updaten ohne Wirkung = Rückgabe möglich.

Hallo

Bei Euch handelt es sich um eine Reklamation, denn die handys funktionieren nicht richtig.

Der Verkäufer hat Recht. Der Händler hat zunächst das Recht auf zweimalige NAchbesserung. Erst wenn beide fehlschlagen, dürft ihr vom Kaufvertrag zurücktreten.

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/umtausch/

Anne

Der Verkäufer hat das Recht nachzubessern. Also bevor sie dir ein neues Smartphone geben, mußt du ihnen die Chance geben, es zu reparieren.

Und ein Software-Update zählt nicht als Reparatur.