Gesetzliche Betreuung?
Hab mal eine Frage ich bin neu und gesetzlicher Betreuer auf Ehrenamt.
Ich habe bis auf Behördengänge alles in meinem Aufgabenbereich.
Jetzt ist vollgende Situation mein Klient wohnt in einer Einrichtung. Er fährt demnächst mit seiner Mutter in den Urlaub darf er seine Geldkarte mit nehmen und mit dieser bezahlen oder Geld holen wenn seine Mutter dabei ist als Vertrauensperson und ich nicht dabei bin oder darf er das nicht weil ich ja die Finanzen im Aufgabenbereich habe?
Danke schön einmal für die Antworten :)
Handelt es sich um eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt?
Einwilligungsvorbehalt ist nicht vermerkt im Aufgabenbereich des Ausweises vermerkt!
Dann frage ich anders: mußt Du mit unterschreiben, wenn es etwas zu unterschreiben gibt, oder darf der Betreute alleine unterschreiben?
Ich muss mit unterschreiben wenn es im Aufgabenbereich von mir liegt
4 Antworten
Wenn die Finanzen in deinen Aufgabenbereich fallen, dann darf er das nicht.
Liebe 🌞 Grüße
Du müsstest als Betreuer doch Deine Aufgaben und für was Du zuständig bist ganz klar kennen. Schau doch mal in die Bestallungsurkunde. Und wenn Du für die Finanzen zuständig bist, dann darf das kein anderer.
darf er seine Geldkarte mit nehmen und mit dieser bezahlen oder Geld holen wenn seine Mutter dabei ist als Vertrauensperson und ich nicht dabei bin oder darf er das nicht
Natürlich darf er das. Jedoch mußt Du aufpassen, daß er seine Kohle nicht verpulvert.
Persönliche Anmerkung: ich halte Dich als gesetzlichen Betreuer für ungeeignet.
Meiner Meinung nach -.nein. Du kannst ihm Taschengeld mitgeben, die Unterkunft kannst du im Voraus bezahlen.
Auch Mütter müssen nicht unbedingt Vertrauenspersonen sein - warum hat Mutter zB nicht die Betreuung?.
Persönliche Meinung interessiert mich nicht danach habe ich nicht gefragt.