Gesetz zur Reform der Psychotherapie?

3 Antworten

Eine Approbation ist noch nicht ausreichend, um eine Praxis zu eröffnen und mit den Krankenkassen abzurechnen. Dafür brauchst Du noch eine Zulassung als PsychotherapeutIn.

Mit Privatzahlern könntest Du schon abrechnen, aber nicht mit privat Krankenversicherten.

Im Personalwesen kannst Du mit einem Master schon arbeiten. Ob Firmen dafür ein Psychotherapie- oder lieber ein Psychologiestudium vorziehen würden, müsstest Du recherchieren.

Nähere Fragen zum Psychotherapiestudium solltest Du an die Studienberatungsstellen richten oder an die großen Therapeutenverbände (z.B. DPTV, BDP)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 30 Jahren Psychol. Psychotherapeut in eigener Praxis

a) Ja es stimmt mit dem Master machst du eine Prüfung und damit erhälst du die Approbation

b) Die Weiterbildung dauert 5 Jahre und ist notwendig um dich auf einen Kassensitz zu bewerben um ambulant auf Kassenrezept zu arbeiten

c) Meine Information ist es, dass man auch mit Approbation Privatpatienten behandeln darf, ohne die Weiterbildung zu machen. Das ist der derzeitige Informationsstand. Aber es gibt zu diesem Thema durchaus auch unterschiedliche Meinungen und daran kann sich auch noch etwas ändern ( Info aus Gespräch mit Anwald vom BDP)

d) Nein es gibt da keine andere Möglichkeit als die Weiterbildung ( sozialrechtliche Anerkennung)

e) Mit dem Masdter bist du Psychologin. Also theoretisch ja...praktisch fehlen dir dann aber sehr viele Inhalte aus dem "allgemeinen Master", sodass ich da eher keine guten Jobaussichten sehe

Noch fragen...melde dich gerne, ich prokrastiniere gerade vor meiner Approbationsprüfungsvorbereitung

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Psychologiestudium

Die meisten angestellten Psychologen sind im Personalwesen. Einige arbeiten Teilzeit in Schulen. Für was anderes musst du dich wahrscheinlich selbstständig machen oder selber Professor oder Dozent für Psychologie werden.

Woher ich das weiß:Recherche