Geschenk wieder wegnehmen Diebstahl?

6 Antworten

Grundsätzlich gilt hier zunächst einmal die alte Volksweisheit "Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen". Der Beschenkte wird nämlich Eigentümer der Sache, sodass die Wegnahme den Tatbestand des Diebstahls nach § 242 StGB erfüllen kann, soweit die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen auch vorliegen.

Wie so häufig mit derartigen Aussagen, ist das aber nur die halbe Wahrheit.

Ein Diebstahl liegt nämlich nicht vor, wenn der Schenker einen schuldrechtlichen Anspruch auf Herausgabe der Sache hat. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn die Schenkung nichtig ist (z.B. wegen Minderjährigkeit des Schenkers) oder wenn ausnahmsweise die Schenkung rückgängig gemacht werden kann. Dies ist der Fall

  • bei Verarmung des Schenkers, § 528 BGB;
  • wenn der Beschenkte sich einer schweren "Verfehlung gegen den Schenker oder einen nahen Angehörigen des Schenkers (wegen) groben Undanks schuldig macht", § 530 BGB.

Ja, das wäre durchaus Diebstahl, denn das Geschenk gehört nun der Beschenkten Person.

Heißt ja nicht umsonst: Geschenkt ist geschenkt und wiederholen ist gestohlen".😉

Gruß

Die einzige Situation, die ich kenne, ist wohl bei einer geplatzten Verlobung.

Geschenke für eine geplante Ehe an das zukünftige Schwiegerkind dürfen zurück gefordert werden, wenn diese den Zweck der Bindung in die Familie hatten.

Bitte noch mal hinterfragen.

Sonst ist es Diebstahl.

Ja tatsachlich wäre es verboten. Ausser zB bei arglistiger Täuschung wie beispielsweise einem Eheversprechen kann eine Schenkung nicht einfach so zurück genommen werden.

Hi

Das wäre in den meisten Fällen Diebstahl aber da die Rücknahme eines Geschenks meist mit Arglist begründet ist, entscheiden sich Gerichte oft für den Schenkeden und nicht für den Beschenkten.

Eine Arglist wäre z.B. der Fall wenn jemand mutwillig mit dir einer Ehe Beitritt mit der festen Überzeugung dir anhand von Geschenken Geld zu nehmen und dich später wieder zu verlassen. Du schenkst z.B. jemandem immer wieder teure Smartphones weil sie dich sonst verlassen will. Dann kannst du dich von ihr trennen und vor Gericht den Wert der Geschenke bzw. Die Geschenke zurück fordern.

Man sieht also dass eher diejenigen Diebstahl begehen, die sich fest darauf einstellen dir Dinge mutwillig zu entziehen.

Liebe Grüße