Gerichtstermin Strafrecht?
Ich und meine Partnerin wurden angezeigt in 20 fällen wegen gemeinschaftlichen Betrug. Es geht hierbei um ein Schadenswert von 500,00€.
über eine online Plattform haben Personen Kinderkleidung gekauft welche wir wie gewünscht mittels unversicherten Versand verschickt haben. Es waren insgesamt 230 Päckchen in einem Zeitraum von 3 Jahren wovon 20 nicht ankamen (alle im gleichen Zeitraum von 7 Tagen Versandzeitpunkt)
Wir haben alles versandt, niemand kann nachweisen das die Ware wirklich nicht ankam.
Wer hat das gleiche erlebt und welche Strafe kann auf uns zukommen?
wir wissen nicht wie wir unsere Unschuld noch beweisen sollen
1 Antwort
Leider kenne ich die Vorgeschichte nicht.
Üblicherweise schreiben ja entäuschte Käufer jede Menge Emails und hinterlassen Bewertungen bevor sie zur Staatsanwaltschaft rennen.
Die Zahl der der verhandelten Betrugsfälle ist mit 20 eher sehr hoch, anderseits ist die SChadensumme mit 500 Euro eher lächerlich gering. Jeder "Profi-Betrüger" würde sich nicht mit so Kleinkram abgeben und hätte mit 1x Iphone mehr Reibach gemacht.
Sofern keine Vorstrafen vorliegen werden erstäter normalerweise zur einer Geldstrafe verurteilt. Z.b. 30 Tagssätze zu 30 Euro PLUS Gerichtskosten. Alles unter 90 Tagesätzen gilt man als NICHT vorbestraft.
Mit tätiger Reue kann man das STrafmass erheblich verringern indem man z.b. den Kunden dsa Geld erstattet.
Ein guter Anwalt würde drauf hinwirken das das Verfahren eingestellt wird, unter Umständen gegen eine Geldauflage.
Gleichwohl blebein natürlich noch eventuelle zivlrechtliche Klagen von den Käufern.
2 Anwälte sind seit Tag 1 an unserer Seite. Vorstrafen gibt es keine.
Problem hierbei war, eine wildfremde Dame hatte ihr tshirt für 3,50€ nicht erhalten. Weshalb sie alle denkbaren Menschen anschrieb um zu erfragen ob ihre Ware auch nicht ankam. So kam eins ins andere.