Geld zurück verlangen vom Friseur

6 Antworten

solange hingehen ,bis das gewünschte Ergebnis sichtbar ist !

Nein. Der Friseur ist zur Nachbesserung verpflichtet, und zwar zur kostenlosen. Erst wenn die Nachbesserung ebenfalls kein akzeptables Ergebnis erbracht hat, kommt eine Rückzahlung des bereits geleisteten Betrags in Frage. Du kannst ja aber trotzdem fragen. Übrigens gilt das auch für andere Lebensbereiche: Erst Nachbesserung, dann Rückerstattung.

Ob nun ein defekter Fernseher oder eine verkorkste Frisur. Du hast die gleichen Gewährleistungsansprüche und genau die würde ich durchsetzen.

Allerdings kann sehr wohl der Friseur sich das Recht auf Nachbesserung herausnehmen und muss nicht sofort Geld zurückzahlen. Nachbessern natürlich nur wenn es möglich ist. Schlägt die Nachbesserung fehl, heißt es Geld zurück.

Wenn da Mängel feststellbar sind, kannst du das sicherlich. Und das mit dem "schlecht" gefärbt ist ja quasi dann ein sichtbarer Mangel.

Bei "Geschmacksunzufriedenheit" denke ich eher nicht. Wichtig ist halt, dass du es direkt vor Ort bemängelst.

derya1988 
Fragesteller
 04.03.2015, 10:42

das habe ich auch sogar mehrmals aber sie meinte halt ich solle warten und heute will sie mir einen silberlack draufmachen den ich auch bezahlen soll. Momentan ist es so dass ich mich echt schäme, sobald ich rauagehen :(

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DrBob1  04.03.2015, 10:49
@derya1988

Sprich das Heute direkt an, wenn du da hingehst und das am besten gleich bei der Cheffin oder Chef.

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Jewi14  04.03.2015, 10:57
@derya1988

Rede direkt mit dem Salooninhaber, denn auch noch für die Nachbesserung bezahlen geht nun wirklich nicht. Bei der Färbung wurde Murks gemacht und du hast Anspruch auf Nachbesserung.

Klar ist man schüchtern. Meine teuren Schuhe haben nur 3 Monate gehalten, dann lösten die sich in seine Bestandteile auf. Mir war es auch peinlich, gebrauchte Schuhe zu reklamieren. Aber den Mut genommen und siehe da, es wurde anstandslos die Reklamation angenommen.

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Sicher, geh hin und verlange da. Dazu hast du das Recht.

LG

IRENEBOA  04.03.2015, 10:41

Bevor der Friseur zur Erstattung verpflichtet ist, hat er das Recht, eine Nachbesserung durchzuführen. Wenn die Nachbesserung nicht zur Zufriedenheit des Kunden führt, kann die Rückerstattung verlangt werden. Trotzdem hat auch der Friseur das Recht, eine vermurkste Eigenleistung durch Nachbesserung wieder geradezubiegen.

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esenna  04.03.2015, 10:42
@IRENEBOA

Diese muss man aber nicht akzeptieren. Ende.

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derya1988 
Fragesteller
 04.03.2015, 10:50

ich hab ihr vor ort mehrmals gesagt dass es mir nicht gefällt und sie hatte gemeint ich solle warten. Heute will sie mir einen silberlack draufmachen, je nachdem obs besser wird oder nicht. Ich schäme mich ehrlich gesagt sobald ich rausgehe

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