Geld geliehen per Überweisung. Kriege ich es zurück?

3 Antworten

Habe ich rechtliche Mittel sie anzuzeigen, wenn ich nicht das Geld zum abgemachten Datum kriege?

Welche Straftat soll denn das bitte sein?

Die einzige Möglichkeit ist, den Schuldbetrag zivil einzuklagen. Wenn sie aber nichts hat, und den Finger hebt, hast du die Kosten des Verfahrens auch nach am Hintern, und das Geld ist trotzdem erstmal futsch. Du bekommst dann zwar einen Titel, der 30 Jahre gilt, aber da muss man dann immer am Ball bleiben.
Immer wieder gerne kann ich bei solchen Gelegenheiten den alten Spruch "Bei Geld und Frauen hört die Freundschaft auf" zitieren.

Eine Anzeige halte ich für wenig aussichtsreich. Welche Straftat käme denn da in Betracht? Unterschlagung fällt meinem (zugegebenermaßen oft unzureichenden) Verständnis nach bei einem Darlehen üblicherweise aus und Betrug wäre es nur, wenn sie von Anfang an gar nicht die Absicht gehabt hätte, das Geld zurückzuzahlen -- und das müßte zur Zufriedenheit des Gerichtes bewiesen werden.

Zivilrechtlich kannst Du aber natürlich einen Mahn- und in der Folge einen Vollstreckungsbescheid beantragen, mit dem Du dann wiederum einen Gerichtsvollzieher beauftragen könntest, Dein Geld beizutreiben.

Standardmäßig läuft das ganze weitgehend "automatisch"; wenn die Freundin allerdings dem Mahn- oder Vollstreckungsbescheid widerspricht, dann wirst Du vor Gericht gehen (Zivilrecht, nicht Strafrecht. Deshalb klagen, nicht anzeigen.) müssen.

Im Gegensatz zu meinen verehrten Mitantwortern halte ich Deine Chancen dort aber eigentlich für sehr gut. Solange der Verwendungszweck Deiner Überweisung irgendwie darauf hinweist, daß es sich dabei um ein Darlehen handelt, dürfte es sogar egal sein, wenn die Freundin behauptet, die Screenshots seien gefälscht. Denn soviel verstehen selbst Richter von der Welt, daß jemand, der Geld verleiht, es irgendwann auch wieder zurückhaben möchte...

gwf79  10.10.2019, 02:05

Ach so, der Vollständigkeit halber: Wenn sie nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zahlt, solltest Du zunächst eine Zahlungsaufforderung mit Fristsetzung schreiben und Ihr diese beweisbar (bezüglich Tatsache der Zustellung, Datum und Inhalt) zukommen lassen.

Dann wäre das Geld auf jeden Fall mit Ablauf der Frist fällig, auch wenn die Screenshots nicht gerichtsfest sein sollten, und Du kannst das gerichtliche Mahnverfahren einleiten, wenn Du es dann noch nicht hast.

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Nennt sich gerichtliches Mahnverfahren und kann online ohne Anwalt gegen eine Gebühr veranlaßt werden.