Geklautes Auto zurück klauen?

5 Antworten

Der Dieb wird durch den Diebstahl nicht Eigentümer, folglich ist die Wegnahme der gestohlenen Sache durch den Eigentümer kein Diebstahl. Der durch die vollendung des Diebstahls erlangte Besitz ist fehlerhaft i.S.d. § 858 Abs. 2 BGB. Dem Dieb darfst du das Diebesgut nach § 859 Abs. 2 BGB allerdings nur dann direkt wieder abnehmen, wenn du ihn auf frischer Tat erwischt bzw. unmittelbar verfolgst.

Oder das andere beispiel, wo der Dieb mein Auto verkauft hat und die Schlüssel noch funktionieren, aber es von einer ehrlichen Familie gekauft wurde.

Hier ist die Sachlage etwas komplizierter.

Sofern der Käufer davon ausgehen durfte, dass der Verkäufer zum Verkauf berechtigt war, wird er Eigentümer (s.g. gutgläubiger Erwerb, § 932 BGB). Dies gilt jedoch nicht bei verlorenen oder gestohlene Gegenständen (§ 935 Abs. 1 BGB), davon wiederum ausgenommen sind Geld und Inhaberpapiere, sowie öffentliche Versteigerungen (§ 935 Abs. 2 BGB).

Hier gilt also: Der Käufer eines gestohlen Fahrzeugs kann an dem Diebesgut kein Eigentum erlangen. Der Eigentümer hat gegenüber dem Besitzer einen Herausgabeanspruch nach § 985 BGB - diesen müsste er allerdings auf dem zivilen Rechtsweg geltend machen.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

Du kannst Dein Eigentum nicht klauen, höchstens wieder in Besitz nehmen und das ist unter den genannten Umständen völlig legal.

bei sowas würde ich immer die polizei einschalten und das nicht auf eigene faust machen.

und wie kannst du dein Eigentum "klauen" schlicht unmöööglich

wenn du den Schlüssel stecken lässt, ist es kein Diebstahl, das ist nur eine Wegnahme

Oder das andere beispiel, wo der Dieb mein Auto verkauft hat und die Schlüssel noch funktionieren, aber es von einer ehrlichen Familie gekauft wurde.

Man kann an Diebesgut kein Eigentum gewinnen: https://dejure.org/gesetze/BGB/935.html

Sicherheitshalber solltest du aber nicht eigenmächtig tätig werden sondern die Polizei rufen.

catweasel66  22.04.2024, 18:53
Sicherheitshalber solltest du aber nicht eigenmächtig tätig werden sondern die Polizei rufen.

eigentlich ein muss, sehe ich genauso

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