Gehörte oder gehörten?
Hallo, heißt es „Zu den Idealen gehörten das Recht auf Eigentum, Freiheit sowie…“ oder „…gehörte…“ ?
3 Antworten
Du hast das Subjekt abgeschnitten, deswegen ist das eine Antwort ins Blaue:
Zu den Idealen gehörte(n) das Recht auf Eigentum, Freiheit sowie Unterhalt. Mit dem Singular gibt es ein Recht, das sich auf Verschiedenes bezieht. Mit dem Plural werden hier drei Rechte wahrgenommen.
Zu den Idealen gehörten das Recht auf Eigentum, Freiheit sowie die Unterhaltspflicht. Hier muss der Plural stehen.
Recht auf Eigentum etc sind mehrere, also subjekt Plural-> gehörten
Nvm wenn es das eine Recht auf die verschiedenen Sachen ist, dann Singular also gehörte
Da "Idealen" Mehrzahl ist, musst Du "gehörten" nehmen.
Richtige Antwort, falsche Begründung... nicht die Ideale sind ausschlaggebend, sondern die darauf folgende Aufzählung.
Und wie wäre es bei einem Pronomen? Bspw. „Zu mir gehörten das Recht auf Eigentum, Freiheit sowie…“ - ich weiß, der Satz ergibt keinen Sinn, aber rein grammatikalisch betrachtet