Gebrauchtwagengarantie von Autohändler?
Ein Autohändler gibt beim Verkauf eines Gebrauchtwagens eine 24-monatige Gebrauchtwagengarantie. Das Fahrzeug wurde von Person X am 09.08.2024 gekauft, aber erst am 20.08.2024 also 11 Tage später vom Autohändler übergeben.
Frage: Beginnt die Gebrauchtwagengarantie ab Kaufdatum oder ab Fahrzeugübergabe?
3 Antworten
Ab Übergabe...aber bedenke: die Garantie gibt nicht der Händler, die wird hinzu gekauft u je nach Alter u laufleistung des Fahrzeugs wird nur ein gewisser Prozentsatz bei einem Garantiefall übernommen
Hebt denn so eine oben beschrieben Garantievereinbarung zwischen Auto-Händler und Gebrauchtwagenkäufer die gesetzlich garantierte Gewährleistung/Sachmängelhaftung auf ?? In dieser muss der Autohändler ja die kompletten Reparaturkosten bspw. bei einem zerstörten Motor übernehmen. Mit der 2 Jahre Gebrauchtwagengarantie wäre der Kunde ja schlechter gestellt --> da prozentuale Beteiligug bei höheren Kilometerständen.
Ab Übergabe.
§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB
Ab Übergabe.
Das stimmt in den Garantiebedingungen scheint das Autohaus/Autohändler nicht die Garantie selbst zu geben sondern vermittelt/hat vielleicht einen Vertrag mit der Garantiegeber-Gesellschaft. Person X hat in der 2-jährigen Garantiebedingung nachgesehen - Selbst- Beteiligung des Käufers an potentiellen Reparaturkosten prozentual nach Laufleistung gestaffelt -- Die 2 Jahre Gebrauchtwagen-Garantie ist im Detail betrachtet gar nicht mehr "soo gut" und grenzt schon an Käufer-bzw, Kundenverdummung.
Bei Person X steht in den Garantiebedingungen/Zeitraum der Start = Kaufdatum und nicht das Übergabedatum des Fahrzeugs, das 11 Tage später erfolgte.
Die Person muss wohl nochmal zum Autohaus gehen und darauf Bestehen den Garantiestart auf das Übergabedatum des Autos richtig zu datieren.