Garagenmietvertrag, pfleglich behandeln = streichen?

5 Antworten

Hallo Rolf,

die übliche Abnutzung der Mietsache ist mit Miete abgegolten und insoweit grds. Sache des Vermieters. Einen Renovierungsanstrich hast du daher nicht zu leisten.

Pfleglicher Umgang meint einerseits, Beschädigungen zu vermeiden, die du andernfalls zu beheben hättest: Motor nur bei geöffnetem Tor starten, um Ablagerungen am Tor oder Wänden zu verhindern, sauber einzuparken, ohne Reifenspuren oder Macken beim Türöffnen an den Wänden zu hinterlassen, Ölflecken durch geeignete Unterlage zu verhindern, andernfalls sofort zu binden und zu entfernen.

Andererseits Reinigungs- und Wartungsarbeiten: Das man bei Bedarf mal Blätter, Schmutz, Steinchen und auch Spinnenweben beseitigt und ausfegt, im Frühjahr die Streusalzspuren feucht durchwischt und vor Wintereinbruch die Tormechanik wie Federn, Ketten und Laufschinen pflegt durch ölen bzw. fetten.

G imager761

"Pfleglich" ist sehr interpretierbar. Normale Abnutzung ist gefordert keinen Putz abkratzen. Wände oder Boden im Originalzustand erhalten. Kein Umbau. Wenn etwas defekt ist, melden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
01Rolf 
Fragesteller
 10.09.2019, 06:39

danke für die Antwort, mir ging es aber asuch darum, ob ich Decken und Wände streichen muß.

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Das einfachste und vernünftigste ist, bei Anmietung ein Übergabeprotokoll über den Zustand zu erstellen. Somit hast du eine Handhabe. Ein evtl. defektes Garagentor obliegt der Abnutzung.

Hierüber kann man streiten, wie pfleglich damit umgegangen wird. Da es sich nicht um eine Wohnung wg. des Wertes ( Bsp. 50 € Garage / 700 € Wohnung ) handelt, könnte man im MV festhalten, dass solche Reparaturen vllt. 50 zu 50 geteilt und übernommen werden.

01Rolf 
Fragesteller
 10.09.2019, 06:38

danke für die Antwort, mir ging es aber asuch darum, ob ich Decken und Wände streichen muß.

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Indianer66  11.09.2019, 01:37
@01Rolf
"Der Mieter verpflichtet sich, die Räume pfleglich zu behandeln und in ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten und zurückzugeben"

In ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und zurück zu geben heißt doch, so wie ich es erhalten habe gebe ich es zurück. Mach ein paar Fotos vom jetzigen Zeitpunkt und druck diese aus, heftige sie an den MV und lass es vom VM als anerkannt unterschreiben. Somit bist du gegenüber späteren Streitigkeiten abgesichert. Und wenn du die Garage nach 10 Jahren zurückgibst und dir die Fotos ansiehst wirst du wissen ob du streichen solltest oder nicht.

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Dafür, dass das Tor funktioniert, ist der Eigentümer zuständig - Es sei denn du hättest es kaputt gemacht.

01Rolf 
Fragesteller
 10.09.2019, 06:39

danke für die Antwort, mir ging es aber asuch darum, ob ich Decken und Wände streichen muß.

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imager761  12.09.2019, 07:03

Nicht ganz: Das Ölen und Fetten von Schloß und Tormechanik und Ausfegen der Garage gehört unstreitig zur Obliegenheit des M aus Rechtsgrund mietvertraglicher Nebenpflicht.

In einer Wohnung darf man WC oder Backofen auch nicht verkommen lassen, um dann einen funktionstüchtigen zu beanspruchen :-)

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Streichen musst Du nur, wenn Du für übermäßige Verschmutzung an Wänden und Decken während der Mietzeit gesorgt hast. Schuhabdrücke an Wänden, Reifenabdrücke, Ölspritzer u. ä.

Gerade beim Tor ist es notwendig, die beweglichen Teile ab und zu zu ölen oder mit Silikonspray leichtgängig zu halten. Dazu den Vermieter fragen, wie er es gerne hätte und mit was Du Schmieren/Ölen sollst.