fußbodenheizung geht nicht
geht um folgendes, sind im mai hier eingezogen, hier gibt es fußbodenheizung, da wir ja schon september haben, wird es auch schon manchmal kalt und hätten es sdsoch schon gerne schön warm hier drin, nur wenn wir bei uns an der wand, am thermostat drehen, wird es absolut garnicht warm, was müssen wir da tun, gibt es da iwie nen knopf, den wir drücken müssen????
5 Antworten
Das liegt wahrscheinlich am Außentemperaturfühler. Der gibt den Heizkreislauf erst frei, wenn eine bestimmte Außentemperatur unterschritten wird. Viell. wurde auch der Kreislauf für die FB-Heizung im Heizraum über den Sommer zugedreht.
In Deutschland beginnt jeweils am 1. Oktober die gesetzlich vorgeschriebene Heizperiode. Ab diesem Stichtag besteht für den Vermieter die „Heizpflicht“.
OK, falsch formuliert. Die Heizperiode ist natürlich nicht gesetzlich geregelt, sondern letztlich Teil des Vertrages zwischen Vermieter und Mieter. Ist dort nichts separat oder abweichend geregelt, gilt der genannte Zeitraum lt. gängiger Rechtsprechung. Umgekehrt ist dies (wie schon geschrieben) aber kein Freibrief dafür, außerhalb dieser Zeit gar nicht für eine Heizung zu sorgen. Fällt die Raumtemperatur in der Wohnung auch tagsüber unter 18°, hat der Vermieter spätestens dann seine Sorgfaltspflichten verletzt und muss für eine Beheizung Sorge tragen.
In Wohnanlagen mit zentraler Heizungstechnik sind die Heizungen für gewöhnlich nur innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Heizperiode ab 1.10. bis 30.4. aktiviert. Allerdings entbindet dies den Vermieter nicht von seiner Heizungspflicht, sollte es außerhalb dieses Zeitraums dauerhaft zu kühl sein; in diesem Fall einfach den Vermieter entsprechend um Aktivierung bitten.
wenn heizung außenthermostat hat hängt es von der einstellung ab,die meisten heizungen sprechen erst an wenn die temperatur 14° unterschreitet
Warte mal bischen, so ne Fußbodenheizung ist nicht so schnell, wie normale Heizkörper. Die Wärme muß erstmal den kompletten Estrich durchwärmen. Also einfach aufgedreht lassen und warten.
Es könnte allerdings auch sein, dass eure Therme noch gar nicht eingeschaltet ist. Da müßtet ihr mal den Vermieter fragen.
habe die heizung vorgestern abend angemacht, aber es tut sich nix!
Entweder die Heizung funktioniert nicht (-> Vermieter anrufen) oder sie ist noch gar nicht eingeschaltet, da die gesetzlich vorgeschriebene Heizperiode erst am 1.10. beginnt (-> Vermieter fragen).
Nachtrag: Gesetzlich ist hier falsch; faktisch ist die Frist aber eine gängige Pauschalregelung, die den VM nicht von seiner sonstigen Pflicht zur Bereithaltung entbindet.
In welchem Gesetz?