Führerscheinänderungen rückwirkend?
Ich habe dieses Jahr im Januar meinen Führerschein bestanden. Es soll ja laut neuer Führerscheinrichtlinie eingeführt werden, dass Fahranfänger nach einem Jahr einen Auffrischungskurs machen müssen. Wie wahrscheinlich ist es, dass das auch für mich gilt, da das bis jetzt nur diskutiert wird und weiß jemand, ob man bei dem Kurs durchfallen kann?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein, Fahrschule, Führerscheinklasse B
Es ist immer nur im Gespräch, dass das dann neue Fahranfänger betrifft. Also nicht rückwirkend auch Führerscheinbesitzer.
Ob der Kurs auch als "teilgenommen" gilt, wenn man sabbernd in der Ecke gehockt hat, oder man kurz mit einigen grundsätzlichen Fragen beweisen muss, dass wenigstens 1-2 Hirnzellen anwesend waren, weiß ich nicht.
Das ist äußerst unwahrscheinlich das so eine Regelung rückwirkend gilt