Führerschein woanders machen - Hilfe!?

2 Antworten

Siehe §17 FeV:

(3) Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen. Sind diese Orte nicht Prüforte, ist die Prüfung nach Bestimmung durch die Fahrerlaubnisbehörde an einem nahe gelegenen Prüfort abzulegen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch zulassen, dass der Bewerber die Prüfung an einem anderen Prüfort ablegt.

Offizielle Antwort einer Fahrerlaubnisbehörde vs monetäres Interesse einer Fahrschule.

Ich wüsste, wem ich glauben würde.