Führerschein weg?
Hallo zusammen hätte eine Frage.
Und zwar bin in der probezeit Hab 2A verstoße und gestern einen b verstoß bekommen und einen punkt weil meine Schwester kind auf dem schoß hatte.
Mit was soll ich rechnen aufbauseminar hab ich schon gemacht vor 4 Monaten und verwarnung bekommen. Was folgt jetzt?mpu?
3 Antworten
weil meine Schwester kind auf dem schoß hatte
Warum rückst du damit erst jetzt raus und lässt uns in den vorherigen Fragen, auch unter deinem Zweitaccount, erst ewig herumrätseln, wie es zu einem Punkt kommt? Die ursprüngliche Story war, dass eine Person zuviel im Auto war.
§2a StVG:
(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.
Du näherst dich Nummer 3, da du nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung begangen hast. Beim nächsten B-Verstoß erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.
Ja tut mir leid , war ein Kind dabei war im stress mach mir sorgen wegen meinen Führerschein, also wie ich jetzt richtig verstanden hab es erfolgt noch kein Entzug auf fahrerlaubnis erst wenn ich wieder einen b verstoß hab oder? Schöne grüße
Da du in der Probezeit bereits 2 A-Verstöße und jetzt einen B-Verstoß begangen hast, musst du mit weiteren Konsequenzen rechnen. Da du das Aufbauseminar schon absolviert hast und eine Verwarnung erhalten hast, ist der nächste Schritt eine Empfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) wird normalerweise erst bei schwerwiegenden Verstößen oder Alkohol-/Drogenvergehen angeordnet. In deinem Fall sollte keine MPU folgen, aber die Probezeit wird verlängert, und es drohen weitere Sanktionen bei weiteren Verstößen.
Trotzdem rate ich dazu vorsichtiger zu sein. Hatte in meiner Probezeit nicht einmal eine mündliche Verwarnung oder so bekommen und ich wohne in einer Großstadt.
Du darfst Dir jetzt keinen weiteren B oder A - Verstoß mehr leisten, sonst ist der Lappen wirklich weg und Du müßtest bei einem späteren Antrag auf Wiedererteilung dann zur MPU.
Automatisch bekämst Du allerdings dann auch erst mal 3 Monate Sperre.
Ja, gerade so eben noch in Deiner Probezeit nach bereits 2 × A mit Resultat Aufbau und Verwarnung; und jetzt neu B.
NOCH ein B oder gar A in deiner verlängerten Probezeit, und dann war es DAS für Dich erst mal.
FE zur Probe widerrufen, 3 Monde Sperre minnigens und dann auf Antrag zur WE unumgänglich erst mal MPU.
(1.) Ich hab 32 kmh auf der Autobahn überschritten
damit hätte das Aufbauseminar bereits nach diesem Verstoß angeordnet werden müssen. Danach kam bei Dir
(2.) dann ein unerlaubtes entfernen von unfallort
wäre normalerweise eine Straftat für Die an sich auch nach der Probezeit die FE entzogen werden konnte.
Und danach dann noch
(3.) und dann das mit dem Kind
Wie viel Zeit verging jeweils zwischen 1, 2 und 3, und wie lautete das gerichtliche Urteil zu Deiner unerlaubten Entfernung vom Unfallort? Wann genau wurde dieses Urteil rechtskräftig?
Bitte beantworte doch erst mal meine letzten Rückfragen hier im Faden.
Wie viel Zeit verging jeweils zwischen 1, 2 und 3, und wie lautete das gerichtliche Urteil zu Deiner unerlaubten Entfernung vom Unfallort? Wann genau wurde dieses Urteil rechtskräftig?
Und dazu noch eine (mögliche) Frage:
Hattest Du das seinerzeit auferlegte Aufbauseminar für Fahranfänger überhaupt erfolgreich abgeschlossen innerhalb der damit verbundenen Frist?
Das heißt dass ich noch den Führerschein behalten darf oder?