Führerschein weg?

3 Antworten

weil meine Schwester kind auf dem schoß hatte

Warum rückst du damit erst jetzt raus und lässt uns in den vorherigen Fragen, auch unter deinem Zweitaccount, erst ewig herumrätseln, wie es zu einem Punkt kommt? Die ursprüngliche Story war, dass eine Person zuviel im Auto war.

§2a StVG:

(2) Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, die nach § 28 Absatz 3 Nummer 1 oder 3 Buchstabe a oder c in das Fahreignungsregister einzutragen ist, so hat, auch wenn die Probezeit zwischenzeitlich abgelaufen oder die Fahrerlaubnis nach § 6e Absatz 2 widerrufen worden ist, die Fahrerlaubnisbehörde
1. seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen und hierfür eine Frist zu setzen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
2. ihn schriftlich zu verwarnen und ihm nahezulegen, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung nach Absatz 7 teilzunehmen, wenn er nach Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat,
3. ihm die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn er nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere schwerwiegende oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Du näherst dich Nummer 3, da du nach Ablauf der in Nummer 2 genannten Frist innerhalb der Probezeit eine weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung begangen hast. Beim nächsten B-Verstoß erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.


Lolago 
Beitragsersteller
 21.10.2024, 23:19

Ja tut mir leid , war ein Kind dabei war im stress mach mir sorgen wegen meinen Führerschein, also wie ich jetzt richtig verstanden hab es erfolgt noch kein Entzug auf fahrerlaubnis erst wenn ich wieder einen b verstoß hab oder? Schöne grüße

Da du in der Probezeit bereits 2 A-Verstöße und jetzt einen B-Verstoß begangen hast, musst du mit weiteren Konsequenzen rechnen. Da du das Aufbauseminar schon absolviert hast und eine Verwarnung erhalten hast, ist der nächste Schritt eine Empfehlung für eine verkehrspsychologische Beratung. Eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) wird normalerweise erst bei schwerwiegenden Verstößen oder Alkohol-/Drogenvergehen angeordnet. In deinem Fall sollte keine MPU folgen, aber die Probezeit wird verlängert, und es drohen weitere Sanktionen bei weiteren Verstößen.

Trotzdem rate ich dazu vorsichtiger zu sein. Hatte in meiner Probezeit nicht einmal eine mündliche Verwarnung oder so bekommen und ich wohne in einer Großstadt.

Woher ich das weiß:Hobby – Beschäftige mich oft mit verschiedenen Führerscheinklassen

Du darfst Dir jetzt keinen weiteren B oder A - Verstoß mehr leisten, sonst ist der Lappen wirklich weg und Du müßtest bei einem späteren Antrag auf Wiedererteilung dann zur MPU.

Automatisch bekämst Du allerdings dann auch erst mal 3 Monate Sperre.


Lolago 
Beitragsersteller
 21.10.2024, 23:20

Das heißt dass ich noch den Führerschein behalten darf oder?

Gnurfy  21.10.2024, 23:48
@Lolago

Ja, gerade so eben noch in Deiner Probezeit nach bereits 2 × A mit Resultat Aufbau und Verwarnung; und jetzt neu B.

NOCH ein B oder gar A in deiner verlängerten Probezeit, und dann war es DAS für Dich erst mal.

FE zur Probe widerrufen, 3 Monde Sperre minnigens und dann auf Antrag zur WE unumgänglich erst mal MPU.

Lolago 
Beitragsersteller
 31.10.2024, 16:56
@Gnurfy

Hallo.

Hab grad einen schreiben bekommen 70€ von der polizei.

Aber es kommt noch ein Brief von der führerscheinstelle oder?

LG

Gnurfy  31.10.2024, 17:35
@Lolago

Nein, das zuvor genannte wird erst beim nächsten B- oder A-Verstoß innerhalb Deiner restlichen Probezeit passieren.

Lolago 
Beitragsersteller
 18.12.2024, 13:49
@Gnurfy

Hallo, hab heute wieder einen Brief bekommen dass mein Fahrelaubniss entzogen wird

Gnurfy  18.12.2024, 14:10
@Lolago

Dann hast Du uns zum Zeitpunkt Deiner Fragestellung wohl etwas verschwiegen.

Lolago 
Beitragsersteller
 18.12.2024, 14:15
@Gnurfy

Dass ich 4 Punkte hab?

Gnurfy  18.12.2024, 14:24
@Lolago

Der Lappen wäre erst ab 8 Punkten weg gewesen, wenn er einzig wegen zu vielen Punkten entzogen worden wäre. Irgend ein Delikt fehlt da noch in Deiner Story.

Womit begründet die Führerscheinstelle denn den Entzug der Fahrerlaubnis in ihrem Anschreiben?

Lolago 
Beitragsersteller
 18.12.2024, 14:26
@Lolago

Ich hab 32 kmh auf der Autobahn überschritten , dann ein unerlaubtes entfernen von unfallort müsste dann einen aufbauseminar machen, und dann das mit dem Kind das sind 2A verstoße und ein B verstoß

Gnurfy  18.12.2024, 14:38
@Lolago
(1.) Ich hab 32 kmh auf der Autobahn überschritten 

damit hätte das Aufbauseminar bereits nach diesem Verstoß angeordnet werden müssen. Danach kam bei Dir

(2.) dann ein unerlaubtes entfernen von unfallort

wäre normalerweise eine Straftat für Die an sich auch nach der Probezeit die FE entzogen werden konnte.

Und danach dann noch

(3.) und dann das mit dem Kind 

Wie viel Zeit verging jeweils zwischen 1, 2 und 3, und wie lautete das gerichtliche Urteil zu Deiner unerlaubten Entfernung vom Unfallort? Wann genau wurde dieses Urteil rechtskräftig?

Lolago 
Beitragsersteller
 18.12.2024, 15:35
@Gnurfy

Ich muss mich dann auf mpu gefasst machen oder?Wenn ich meinen Führerschein neu beantrage

Gnurfy  18.12.2024, 15:46
@Lolago

Bitte beantworte doch erst mal meine letzten Rückfragen hier im Faden.

Wie viel Zeit verging jeweils zwischen 1, 2 und 3, und wie lautete das gerichtliche Urteil zu Deiner unerlaubten Entfernung vom Unfallort? Wann genau wurde dieses Urteil rechtskräftig?

Und dazu noch eine (mögliche) Frage:

Hattest Du das seinerzeit auferlegte Aufbauseminar für Fahranfänger überhaupt erfolgreich abgeschlossen innerhalb der damit verbundenen Frist?

Lolago 
Beitragsersteller
 18.12.2024, 15:53
@Gnurfy

Ja meine aufbauseminar hab ich schon gemacht und abgegeben

Lolago 
Beitragsersteller
 18.12.2024, 15:57
@Lolago

Meinen aufbauseminar hab ich im april gemacht, das mit dem Kind war im oktober, und mit dem unerlaubtes entfernen vom unfallort war letztes Jahr im November

Gnurfy  18.12.2024, 15:58
@Lolago

Dann beantworte jetzt bitte endlich meine ursprünglichen Rückfragen, wenn das AFBS fristgerecht absolviert, und die Teilnahmebescheinigung auch fristgerecht an die FSST zurück gesandt wurde.

Ansonsten ist keine weitere Fortsetzung unserer Erörterung möglich.

Lolago 
Beitragsersteller
 18.12.2024, 16:01
@Gnurfy

Kann ich vielleicht ihnen das ganze schreiben schicken privat?

Gnurfy  18.12.2024, 16:04
@Lolago

Ich bin damit mal raus. Entweder öffentlich und vernünftig endlich mit vollständigen Infos, oder Ende Gelände hier mit mir. :-(

Lolago 
Beitragsersteller
 18.12.2024, 21:41
@Gnurfy

Moment ich erstelle einen neuen Beitrag mit dem bildern