Führerschein Klasse T zur Schule fahren?

1 Antwort

Mit Klasse T und L sind ausschließlich Fahrten erlaubt, die land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dienen.

Was alles darunter fällt, kannst du in §6 Abs 5 FeV nachlesen:

(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
7. Winterdienst.

Die Fahrt zu einem Treffen oder in die Schule ist hier nicht aufgeführt, somit wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Je nach zulässigem Gesamtgewicht wird die entsprechende LKW-Klasse benötigt.