Führerschein Entzug wegen Schizophrenie was tun?
Also, ich habe aufgrund einer paranoiden Schizophrenie meinen Führerschein entzogen bekomme, hab ein Gutachten machen lassen müssen, dabei kam raus dass ich bin Anfang Dezember warten muss und noch ein Gutachten machen zu lassen, erst da wird entschieden, ob ich meinen Führerschein überhaupt wieder bekomme! Gibt es evtl. doch eine Möglichkeit, ihn früher zu bekommen, denn ich könnte einen Job bekommen wenn ich meinen Führerschein hätte, bin zur Zeit berentet und wäre auf den Job angewiesen?!
3 Antworten
Wenn du dieses erste Gutachten bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht hast, ist dort nun aktenkundig, dass du derzeit nicht in der Lage bist, ein Fahrzeug zu führen. Somit gibt es nur die Möglichkeit der erneuten Begutachtung im Dezember, alternativ musst du 15 Jahre warten, bis der zugehörige Eintrag im Fahreignungsregister getilgt wird.
§2 StVG:
(8) Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken gegen die Eignung oder Befähigung des Bewerbers begründen, so kann die Fahrerlaubnisbehörde anordnen, dass der Antragsteller ein Gutachten oder Zeugnis eines Facharztes oder Amtsarztes, ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung oder eines amtlichen anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr innerhalb einer angemessenen Frist beibringt.
(9) Die Registerauskünfte, Führungszeugnisse, Gutachten und Gesundheitszeugnisse dürfen nur zur Feststellung oder Überprüfung der Eignung oder Befähigung verwendet werden. Sie sind nach spätestens zehn Jahren zu vernichten, es sei denn, mit ihnen im Zusammenhang stehende Eintragungen im Fahreignungsregister oder im Zentralen Fahrerlaubnisregister sind nach den Bestimmungen für diese Register zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt zu tilgen oder zu löschen. In diesem Fall ist für die Vernichtung oder Löschung der frühere oder spätere Zeitpunkt maßgeblich. Die Zehnjahresfrist nach Satz 2 beginnt mit der rechts- oder bestandskräftigen Entscheidung oder mit der Rücknahme des Antrags durch den Antragsteller. Die Sätze 1 bis 4 gelten auch für entsprechende Unterlagen, die der Antragsteller nach Absatz 6 Satz 1 Nr. 2 beibringt. Anstelle einer Vernichtung der Unterlagen ist die Verarbeitung der darin enthaltenen Daten einzuschränken, wenn die Vernichtung wegen der besonderen Art der Führung der Akten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
Nicht böse gemeint, aber vielleicht ist das auch besser so! Ausser dir fahren auch noch andere Menschen auf der Straße die du gefährden könntest, auch wenn du selbst vielleicht der Meinung bist ein guter Fahrer zu sein, kannst du ja nicht wissen ob das so bleibt und wie sich deine Schizophrenie entwickelt! Den man darf nicht vergessen das Auto fahren eine sehr große Verantwortung ist, du trägst für dich und deine Mitmenschen Verantwortung!
Denk auch an die anderen Autofahrer, die mit dir fahren...es wird seinen Grund haben, dass du momentan nicht fahren darfst.
Ehrlich?
Also wie gesagt, ich kann es immer noch schwer einschätzen, aber wenn es so ist, tut mir das leid.
Ist es deine erste schizophrene Episode?
Weißt du, ich kenne dich nicht und kann das aus der Ferne natürlich schwer beurteilen. Es ist hier unmöglich zu wissen, ob das Guthaben Recht hat oder du.
?
Wenn sogar ein Gutachten das sagt? In einer akuten Phase der Schizophrenie kann man teilweise unzurechnungsfähig sein.
Ich denke einfach, es hat schon seine Gründe, wenn die Einschätzung so ausfällt. Die nehmen einem die Fahrerlaubnis ja nicht aus Spaß weg, da hat keiner was von.
Ja, aber man muss das Risiko nicht auch noch unnötig stark erhöhen. Man lässt ja auch keine Kinder oder Leute ohne Führerschein fahren.
Ich habe nie jemanden gefährdet, bin unfallfrei gefahren!
Es ist so, ich habe keine Schübe, ich habe lediglich aufgrund eines sexuellen Missbrauchs den ich als Kind erlebt habe, eine Therapie angefangen, und jetzt werde ich als Schizophren eingestuft!