Führerschein?
Moin, meine Frage bezieht sich auf darauf, ab wann man denn fahren darf. Ich habe z.B. nicht direkt nach der Prüfung meinen Führerschein ausgehängt bekommen. Ich muss mit meiner Prüfbestätigung zu einer Führerscheinstelle fahren. Wird er mir dort direkt ausgehändigt oder wird er erst nach Eingang der Dokumente, erstellt und nach paar Tagen abholbereit sein?
3 Antworten
welcher Führerschein - wie alt bist du?
du macht den B - die praktische Prüfung darf max. 1 Monat vor Erreichen des 18. Geb. stattfinden, du bekommst nur eine Prüfungsbestätigung
ab dem 18. Geb. darfst dir deinen FS auf der Führerscheinstelle abholen
Mit Aushändigung des Führerscheins wird dir die Fahrerlaubnis erteilt, ab dann darfst Du fahren.
Sofern der Führerschein schon gedruckt ist, bekommst Du diesen sofort ausgehändigt, ansonsten halt einen vorläufigen Führerschein.
Nicht wirklich, aber man könnte denken, dass er nun fahren darf. War jetzt kein Angriff gegen dich, sondern ein wichtiger Hinweis, um den Fragesteller darauf aufmerksam zu machen (oder zukünftigen Lesern der Frage&Antworten).
Steht doch alles bereits in der Frage, dass er nur die Prüfbescheinigung hat.
Die Frage lautet ab wann er fahren darf und ob der Führerschein schon fertig sei.
wenn er nicht das Mindestalter hat, wird ihm KEIN Führerschein ausgehändigt, nur eine Prüfungsbestätigung
um die es hier wohl geht
…und was hat dies nun mit der Frage und der Antwort zu tun ?
Ist klar, dass er erst mit erreichen des Mindestalters den Führerschein ausgehändigt bekommt.
Der Führerschein wird bereits erstellt, nachdem du den Antrag bei der Führerscheinstelle eingereicht hast. Er liegt schon bei der Prüfung vor. Dementsprechend wirst du ihn nur noch abholen und nicht erst bestellen.
Wichtig ist: Mit der Prüfungsbescheinigung darfst du noch nicht fahren.
Der Fragesteller spricht von einer Prüfungsbescheinigung. Mit dieser darf man ausdrücklich noch nicht fahren, steht auch immer fettgedruckt drauf.