Freundin muss in Psychiatrie

9 Antworten

Eventuell solltest du dir einen etwas respektvolleren Umgangston angewöhnen. Scheinbar warst du bei diesem Gespräch nicht anwesend und kannst nicht mit Sicherheit sagen was dort wortwörtlich besprochen wurde. Ich glaube nicht das diese "Sesselfurzer" wie du sie nennst zu deiner Freundin gesagt haben sie muss für 2 Monate in eine psychiatrische Klinik. Da sie volljährig ist und ich nehme an auch keinen Betreuer an ihrer Seite hat ist sie für sich selbst verantwortlich. Ich bin mir sicher das die Sozialpädagogen vor Ort darüber informiert sind. Ich denke viel eher das ihr eine Langzeittherapie angeraten wurde. Zwischen empfehlen und müssen liegt ein himmelhoher Unterschied. Ich frage mich allerdings woher du mit 21 Jahren deine umfangreichen Kenntnisse des psychiatrischen Klinikalltages erworben hast. Tiefgreifend scheinen diese Eindrücke aber nicht gewesen zu sein wenn du ein solch unqualifiziertes Meinungbild von dir gibst.

Ja klar wieso sollte er das nicht tun können?

Man kann auch Zwangseinweisen, bei z.b. selbst und Fremdgefährdung. Das ganze kann auch über das Gericht gehen ( war bei mir mal der fall und ich bin erst 17 ).

Außerdem was hast du für eine Einstellung zu Kliniken?

Man ist nicht ganz von der Außenwelt abgeschnitten.

Dort gibt es viele Personen, auch im gleichen Alter, es liegt jeden Tag eine zeitung aus, man kann sogar Fernseher schauen und Sport machen.

Man kann alles außer Besuch von Freunden bekommen, von Eltern besucht zu werden geht normal.

Also normal ist man NIE von der Außenwelt abgeschnitten, auch nicht auf geschlossener Station.

Sind so meine Erfahrungen.

Ich glaube nicht, dass die das einfach so entscheiden können. Da sie volljährig ist, ist es ihre Entscheidung ob sie hingeht oder nicht. Wäre sie nicht volljährig wäre es die Entscheidung ihrer Eltern.

ezined  29.12.2014, 11:59

Bei einer Zwangseinweisig hat niemand, ausser das Gericht, etwas zu entscheiden. Nicht mal die Eltern bei Minderjährigen. Wenn man frewilligt in eine Psychiatrie geht haben die Eltern auch nur begrenzt mit zu reden.

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Wenn der "Typ" von der Jugendberufshilfe den Eindruck hat, dass deine Freundin eine solche Behandlung braucht, dann wird er einen Grund dazu haben. So etwas wird nicht mal eben so angeboten. Im übrigen kann sie niemand zwingen, das zu machen. Wobei ich einige Menschen kenne, die das auch mal gemacht haben und es ganz klar den Leuten sehr viel gebracht hat. Da bekommt man sicher keinen Rappel fürs Leben. Sorry, aber als Altenpfleger kannst du den Nutzen einer solchen Maßnahme ebenso wenig klar einordnen, wie jeder andere Laie auch, oder bist du auch psychologisch so ausgebildet, dass du das beurteilen könntest? Sicher nicht!

um eine halbwegs objektive antwort geben zu können sind mehr infos nötig. wenn deine freundin selbst-und oder frmdgefährdet ist macht die unterbringung sehr wohl sinn, also wenn z.b. suizidgefahr besteht. aber grundsätzlich kann niemand gegen seinen willen eingewiesen werden.

henkes1993 
Fragesteller
 29.12.2014, 11:39

Genau das ist es ja ie hat weder Suizid gedanken noch ähnliches. sie hat sich bis vor 2 jahren geritzt.

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glasstoepsel  29.12.2014, 11:47
@henkes1993

dann kann sie nicht zwangseingewiesen werden.. wie kommen die darauf dass sie in die psy. muss?

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