Fremde person bindet katze an sich, was tun?

WARRIOREAGLE  04.05.2025, 18:12

Um welchen kanton geht es?

Liandre297 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 18:13

Der Kanton Zug, ich selbst wohne im Aargau

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hier wäre wohl eine „Lebendfalle“ die beste Option, um der „Katze X“ (= hoffentlich Dein Büsi) habhaft zu werden und mittels Lesegerät zu kontrollieren (& bestenfalls verifizieren), dass es sich um Dein Büsi handelt. Die Frage könnte hier sein, ob sich diese Dame damit einverstanden erklärt, dass die Falle auf ihrem Grundstück platziert wird und ob sie die Falle nicht evt manipuliert.

Rede morgen mit jemandem des TSV darüber; Du kannst Dich sonst auch an den Veterinärdienst des Kt Zug wenden und das Problem schildern. Sollte sich diese Dame auch diesen Leuten gegenüber so unkooperativ zeigen, werden diese sich bei Bedarf/Notwendigkeit polizeiliche Unterstützung holen (eine „Ansage“ von polizeilicher Seite kann manchmal einiges auf unbürokratische Weise regeln😉).

Ich wünsche Dir viel Glück und hoffe, dass Du Deinen 4-Beiner bald wiedersiehst/-hast🍀

https://www.tsvzug.ch/

https://zg.ch/de/gesundheitsdirektion/amt-fuer-verbraucherschutz/veterinaerdienst

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter (CH) mit Zusatzausb.(forens.Psych)

Liandre297 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 18:52

Das mit der Lebendfalle habe ich vor etwa einer woche vorgeschlagen, leider kommt da von ihrer seite nicht viel, weder eine bejaung noch eine verneinung.

Der Tierschutzverein hat sich ausserdem auch noch auf ihre Seite gestellt, meinten sie hätten der Dame schonmal ein Büsi vermittelt und es stehe "aussage gegen aussage" obwohl die zuständige vom tierschutz mit der ich sprach anfangs selber fand zwischen der Fundmeldung und meiner Vermisstenmeldung wären extreme paralellen beim aussehen der Katze.

Das Kantonale Amt ist wirklich mein letzter hoffnungszweig, ich hoffe die können mir morgen helfen, danke für die Glückwünsche und die bemühungen :) Normalerweise ist es auch so dass die meisten leute sehr hilfsbereit und kooperativ sind, so etwas erlebe ich zum ersten mal.

WARRIOREAGLE  04.05.2025, 19:04
@Liandre297

In diesem Fall würde ich den TSV nicht weiter involvieren, da diese Personen nicht objektiv sein scheinen.

Im unteren Link meiner Antwort findest Du die Kontaktdaten des zuständigen Veterinärdienstes.

Was Du sonst noch versuchen kannst, ist folgendes: Ruf bei der Zuger Polizei an (Hauptnr, bitte nicht 117) und frag nach, ob sie jemanden haben, der für den Bereich „Tierdelikte“ zuständig ist (diverse Kapos haben diese Abt.).

Ich würde Dir gerne berufl. weiterhelfen, aber mein Korps ist für solches nicht zuständig.

Liandre297 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 19:43
@WARRIOREAGLE

Das Veterinäramt scheint eine Gute anlaufstelle zu sein, ja, ich habe vergangenen Freitag bereits schon Kontakt aufgenommen, leider waren alle zuständigen Personen bereits im Wochenende sodass die Telefonistin mich nur auf Montag vertrösten konnte, allerdings bleibe ich da drann und sie meinte auch ich bekomme noch einen Anruf. werde morgen also sehen was die tun können / nicht können.

Ich habe auch schon der Zuger polizei angerufen aber spezifisch nach dem Bereich Tierdelikte habe ich gar nicht gefragt, wusste gar nicht das manche Polizeistellen solche Bereiche haben. Der Beamte meinte nur dass sie selbst auch keine Katzenfallen oder Lebendfallen haben... Könnte allenfalls auch die Aargauer Polizei tätig werden falls diese einen solchen Bereich hat? Immerhin ist mein Kater auf mich gemeldet und ich lebe ja im Aargau.

WARRIOREAGLE  04.05.2025, 19:56
@Liandre297

M.E.n. kooperieren Kollegen des Tierdeliktbereichs öfter mit dem Veterinäramt (vor >20 Jahren war ich auch noch in einem regulären Korps, u.A. >2 Jahre zu 30% meiner Arbeitszeit im Bereich „Tierdelikte“ tätig {Tiere & ich = man versteht & vertraut sich} ).

Die Aargauer Kollegen werden nicht allzu viel Interesse haben, da sich Deine Katze auf Zuger Boden befindet..

Sprich morgen erstmal mit dem Vet.Amt; idR haben sie ziemlich gute Beziehungen in die zuständige Kapo - bilaterale Zusammenarbeit ist in solchen Dingen nicht selten😉🤫

Liandre297 
Beitragsersteller
 04.05.2025, 19:59
@WARRIOREAGLE

Super, ein Hoffnungsschimmer :) Das aller letzte mittel bleibt dann wirklich Privat zu klagen aber das ist mehr heisse Luft und hat dann im höchsten moment noch einen Schockeffekt auf die Dame die sich dann vielleicht doch etwas am riemen reisst.

Wenn Polizei und Veterinäramt sich beide dem annehmen kann ich auf jedenfall wieder rhuig schlafen, vielen Dank für die Top Auskunft!

WARRIOREAGLE  07.05.2025, 05:03

Danke für den ⭐️ :-)

Nach deutschem Recht könntest du beinahe nichts tun - es gibt nämlich keine Eigentumsurkunden für Katzen und daher ist schon der Nachweis des Eigentums sehr schwierig. Eine Registrierung ist immer nur ein Indiz für das Eigentum, auf der anderen Seite ist aber auch der konkrete Besitz ein sehr starkes Indiz...

Eine freilaufende Katze, die sich beim Nachbarn anfüttern lässt und dort quasi "einzieht" kann man regelmäßig weder einklagen noch kann man den Nachbarn dafür belangen das er füttert. Der juristisch eindeutige Beweis, daß der Nachbar gezielt versucht hat diese spezielle Katze anzulocken um sie absichtlich zu entwenden, ist in der Praxis bei Freigängern so gut wie unmöglich.

Das einzige sichere Mittel ist und bleibt der gesicherte Freigang - falls man überhaupt nochmal an die Katze rankommt...

PS: Die Katze nach einem Umzug nur drei Wochen im Haus zu behalten ist extrem kurz und da verwundert der Ausgang dann nicht so wirklich...

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Liandre297 
Beitragsersteller
 07.05.2025, 00:38

3 wochen sind standart, das wird immer und überall empfohlen. Hat auch mit den vorherigen katzen hatte das immer wunderbar funktioniert.

Zweitens, ich habe eine Besitzurkunde. Besser gesagt ich besitze ein Büchlein das seine Personalien enthält und mich als Besitzer fest einträgt. Zumindest bei uns in der Schweiz gibts das, wie viel Wert das hat werde ich dann wohl sehen wenn ich zivilrechtlich vorgehe.