Freie Entfaltung der Persönlichkeit = Allgemeine Handlungsfreiheit?
Hallo,
ist es richtig, dass das Art. 2 (1) GG die Freie Entfaltung der Persönlichkeit ist und Allgemeine Handlungsfreiheit einfach nur ein anderer Begriff dafür ist, beide Namen aber dasselbe Grundrecht betreffen?
Mfg Schatiek
3 Antworten
Es ist nicht das selbe. Die Allgemeine Handlungsfreiheit setzt sich aus Artikel 2 in Verbindung mit Artikel 1 Grundgesetz zusammen. Nennt sich das "allgemeine Persönlichkeitsrecht"
Das Allgemeine Persönlichkeitrecht ist Teil der Allgemeinen Handlungsfreiheit. Letztere besagt, dass du dich frei bewegen und entfalten darfst. Dazu gehört auch, dass du frei eine Persönlichkeit bilden und leben darfst (Allgemeines Persönlichkeitsrecht).
Die Allgemeine Handlungsfreiheit folgt aus Art. 2 I GG.
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht folgt durch Auslegung der Allgemeinen Handlungsfreiheit im Lichte der Menschenwürde: Art. 1 I, 2 I GG.
So ist das.