Hallo, ein Mietvertrag bedarf nicht der Schriftform..er kann auch mündlich oder wie in deinem Fall durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt im 3. Jahr ab dem Zeitpunkt (siehe § 195 BGB), an dem der Pflichtteilsberechtigte von seinem Anspruch wusste oder hätte wissen können, spätestens aber mit Ablauf von 30 Jahren nach dem Tode des Erblassers (siehe § 199 Abs.3a BGB). Siehe hier: http://www.recht.help/erbrecht/gesetzlicher-pflichteil-erbe-trotz-testament/
Das Erbe kann in einer Frist von 6 Wochen ausgeschlagen werden. Die Frist beginnt, sobald der Erbe Kenntnis von dem Tod des Erblassers und über seine Erbberechtigung erlangt hat. Am einfachsten ist das Erbe beim Nachlassgericht auszuschlagen. Es reicht aus, wenn du zum Gericht gehst, in dessen Bezirk du wohnst. Man kann aber auch beim Notar erscheinen. Nähere Informationen findest du hierhttp://www.recht.help/erbrecht/erbausschlagung/anfechtung/g/
Nach ebay ist es verboten selbst oder durch Dritte den Auktionspreis in die Höhe zu treiben. Der BGH hat entschieden, dass diese Eigengebote unwirksam sind und nur das höchste, reguläre Gebot zählt. Ist dies besonders niedrig, dann ist dem Verkäufer nicht geholfen: er muss den Artikel dann zum Schnäppchenpreis veräußern.
Hier ist das ausführlich beschrieben: http://www.recht.help/hochbieten-einer-ebay-auktion-preis-hochtreiben/
Wird unerlaubt ein Foto oder Video verbreitet oder veröffentlicht, so stehen dem Betroffenen folgende Rechte zu: Unterlassung, Löschung und Auskunft, was mit den Fotos passiert, sind so die wichtigsten. Schau mal hier: http://www.recht.help/informationen/fotorecht-und-bildrecht/recht-am-eigenen-bild-verstoss-unerlaubte-veroeffentlichung-verbreitung-unterlassungsanspruch-schadensersatz-hoehe/
Schau mal in § 437 BGB und § 439 BGB. Erst wenn die Nachbesserung scheitert oder du die verweigerst, dann kann er dir überhaupt etwas in Rechnung stellen. Du solltest im Recht sein. Der Grundgedanke ist: Im Gewährleistungsrecht hat jeder das Recht auf eine 2. Chance.
Die Anspruchsgrundlage ist § 841 BGB. Du benötigst einen Anwalt, der sich mit Schadensersatzrecht auskennt. Einen Fachanwalt hierfür gibt es nicht. Es reicht ein normaler Zivilrechtler. Geh zum Anwalt deines Vertrauens!
Noch eine Gegenfrage: bist du ein sogenannter Troll, der Meinungen in sozialen Medien für Geld manipuliert oder meinst du das wirklich so? Erdogan wird ja nicht als Person, sondern als Staatschef angegriffen.
Satire hört da auf, wo Beleidigung anfängt. Die Grenzen können fließend sein. Ein Erdogan hat dabei mehr zu ertragen als du oder ich. Gemessen daran ist die Satire vollkommen ok. Ich finde es sogar befremdlich, dass die StA ermittelt!
Du solltest den Verkäufer mit Fristsetzung anmahnen. Danach ist Klage zu erheben oder ein Anwalt aufzusuchen. Eine Anzeige wegen Betrugs kommt immer gut, geht aber selten durch. Schau mal hier: http://www.recht.help/verkaeufer-verweigert-lieferung-betrug-bei-ebay-kleinanzeigen/
Viel Erfolg!
Jeder darf bestimmen, was mit seinen Bildern geschieht. Grundsätzlich darf ein Foto daher nur mit Zustimmung der abgelichteten Person verbreitet werden. Schau mal hier: http://www.recht.help/2015/10/01/internetrecht-das-recht-am-eigenen-bild-bei-whatsapp-und-facebook-messenger-etc/
Natürlich..die Bewertung darf nur nicht falsch oder beleidigend sein. Schau mal hier: http://www.recht.help/negative-schlechte-bewertung-bei-ebay-loeschen-entfernen/
Diese Leute nennt man auch Spassbieter. Folgende Ansprüche stehen dir zu: http://www.recht.help/spassbieter-bei-ebay/
1. Deine gebrochene Nase, wenn jemand Selbstjustiz an dir verübt - Stichwort: Verhältnissmäßigkeit
2. Jeder Mensch hat andere Werte und richtig oder falsch ist dann nicht mehr greifbar - Stichwort: Gleichberechtigung und -behandlung
3. Durch Selbstjustiz lernen andere Täter aufgrund der oftmals fehlenden Öffentlichkeit nichts und werden so nicht von möglichen Taten abgehalten -
- Stichwort: Prävention
Das Allgemeine Persönlichkeitrecht ist Teil der Allgemeinen Handlungsfreiheit. Letztere besagt, dass du dich frei bewegen und entfalten darfst. Dazu gehört auch, dass du frei eine Persönlichkeit bilden und leben darfst (Allgemeines Persönlichkeitsrecht).
Die Allgemeine Handlungsfreiheit folgt aus Art. 2 I GG.
Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht folgt durch Auslegung der Allgemeinen Handlungsfreiheit im Lichte der Menschenwürde: Art. 1 I, 2 I GG.
Das geht, ist aber nur abhängig davon, ob die Bank da mitspielt.
Eine Rückgabe kannst du über einen Widerruf erwirken. Allerdings ist ein Widerruf nur als Privatperson gegenüber Unternehmern möglich!
Hallo,
scheinbar verletzt diese Person massiv dein Recht am eigenen Bild. Dies ist eine Straftat und deswegen solltest du auch zur Polizei gehen.
Daneben stehen dir zivilrechtliche Ansprüche auf Unterlassen, Löschung, eventuell Schadenersatz, u.a. zu. Diese kannst du über einen Anwalt geltend machen.
Welche Rechte du bei einer Verletzung deines Bildnisrechtes hast und wie du zu deinem Recht kommst, erfährst du hier: http://www.recht.help/informationen/fotorecht-und-bildrecht/recht-am-eigenen-bild-verstoss-unerlaubte-veroeffentlichung-verbreitung-unterlassungsanspruch-schadensersatz-hoehe/
Ich drücke dir die Daumen!
Grundsätzlich darf ein Foto nur mit Zustimmung der abgelichteten Person verbreitet werden. Für Instagram gilt nichts anderes! Hat jemand dein Bild geklaut, kannst du dich wehren. Eine gute Erklärung gibts hier: http://www.recht.help/2016/04/01/recht-am-eigenen-bild-rechtslage-bei-instagram/
Niemand darf deine Bilder ungewollt bei Instagram teilen; auch nicht als Profilfoto. Du hast folgende Möglichkeiten: http://www.recht.help/2016/04/01/recht-am-eigenen-bild-rechtslage-bei-instagram/
Ich würde Ihn erstmal zum Unterlassen auffordern und wenn das nichts bringt, dann auch verklagen.