Freiberufler oder Gewerbe bei einer Dienstleistung?

4 Antworten

Ob Videos schneiden oder Haare schneiden... daran ist nichts freiberuflich, auch wenn dabei Kreativität vorteilhaft ist. Das ist eindeutig als Gewerbe anzumelden, und zwar nach § 6 GewO und nicht nach § 18 EStG.

Hallo Alex,

also ich würde es als Gewerbe einordnen.

Steuerlich gesehen ist es schwierig die Vorschriften des §18 EStG (Freiberufler bzw. selbstständige Arbeit) zu erfüllen.

Ja musst du ... und mein ChatGPT hat folgendermaßen geantwortet:

Muss ich für die bezahlte Dienstleistung "Schneiden von Videos", die ich meinen Kunden anbiete, ein Gewerbe anmelden?

Ja, in Deutschland musst du für die bezahlte Dienstleistung "Schneiden von Videos" ein Gewerbe anmelden. Hier sind die wesentlichen Gründe und Schritte:

Warum ein Gewerbe anmelden?
  1. Gewerbeordnung (GewO): In Deutschland müssen alle selbstständigen, dauerhaften und auf Gewinnerzielung ausgerichteten Tätigkeiten als Gewerbe angemeldet werden, sofern sie nicht zu den freien Berufen zählen.
  2. Klare Abgrenzung: Das Schneiden von Videos fällt nicht unter die freien Berufe (wie etwa Ärzte, Anwälte oder Künstler), sondern wird als gewerbliche Tätigkeit betrachtet.
  3. Rechtliche Sicherheit: Mit der Gewerbeanmeldung erfüllst du die gesetzlichen Anforderungen und vermeidest mögliche rechtliche Konsequenzen wegen nicht angemeldeter gewerblicher Tätigkeiten.
Schritte zur Gewerbeanmeldung
  1. Gewerbeanmeldung: Gehe zum zuständigen Gewerbeamt deiner Stadt oder Gemeinde und fülle das Gewerbeanmeldeformular aus. Alternativ kannst du dies oft auch online erledigen.
  2. Unterlagen: In der Regel benötigst du deinen Personalausweis oder Reisepass sowie eventuell eine Meldebescheinigung.
  3. Kosten: Die Anmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 20 und 60 Euro.
  4. Finanzamt: Nach der Anmeldung beim Gewerbeamt informiert dieses das Finanzamt, welches dir dann einen steuerlichen Erfassungsbogen zuschickt. Diesen musst du ausfüllen und zurücksenden.
  5. Berufsgenossenschaft: Je nach Art der Tätigkeit kann es sein, dass du dich bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden musst.
  6. Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer: In manchen Fällen musst du dich auch bei der IHK oder Handwerkskammer anmelden, die dich entsprechend beraten können.
Steuerliche Aspekte
  1. Einkommenssteuer: Deine Einnahmen aus der gewerblichen Tätigkeit müssen in deiner Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
  2. Umsatzsteuer: Wenn dein Umsatz eine bestimmte Grenze überschreitet (22.000 Euro im Vorjahr und 50.000 Euro im laufenden Jahr), musst du Umsatzsteuer abführen. Du kannst aber auch die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, wenn du unter diesen Grenzen bleibst.
  3. Gewerbesteuer: Ab einem Gewerbeertrag von 24.500 Euro pro Jahr musst du Gewerbesteuer zahlen.
Fazit

Ja, für das Schneiden von Videos, das du als bezahlte Dienstleistung anbietest, musst du in Deutschland ein Gewerbe anmelden. Dieser Schritt ist notwendig, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten. Die Gewerbeanmeldung ist ein relativ unkomplizierter Prozess, der dir zudem ermöglicht, deine Tätigkeit offiziell und professionell auszuüben.

Alle anderen Tätigkeiten, die nicht in § 18 Abs. 1 EStG aufgeführt sind oder zu den "ähnlichen Tätigkeiten" zählen, sind gewerblich, wenn sie nicht zur Land- und Forstwirtschaft gehören. Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.

Einen der aufgeführten Berufe führst du nicht aus, du bist bestenfalls künstlerisch tätig. Nach Auffassung der Rechtsprechung wird das Wesen der Kunst als eigenschöpferische Leistung gesehen, in der sich eine individuelle Anschauungsweise und besondere Geltungskraft widerspiegelt, und die eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreicht.

Sofern also die Beauftragung nicht die eigenschöpferische Leistung beschränkt bzw. ein konkretes Vorgehen/einen konkreten Kundenwunsch vorgibt, können solche Auftragsarbeiten dem Grunde nach als künstlerische, mithin selbständige Tätigkeiten angesehen werden - sofern es sich nicht um Gebrauchskunst handelt.

Gerade das Bearbeiten des Materials für Andere wird dem regelmäßig nicht gerecht, so dass eine Einstufung als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfolgt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"