Frau war arbeitslos und hat jetzt Partner, der verdient, muss sie beim Arbeitsamt bleiben?
Angenommen eine Frau war früher arbeitslos bzw. hatte eine Maßnahme vom Jobcenter laufen und sollte in eine Umschulung gehen. Dann lernt sie einen Partner kennen, der gut verdient und sie beendet die Maßnahme, macht danach aber nichts mehr.
Sie hat durch den Verdienst des Partners und Zusammenlebens mit ihm auch keinen Anspruch auf Bürgergeld.
1) Kann sie sich einfach beim Jobcenter abmelden und muss sie sich dann auch nicht weiterhin arbeitssuchend melden?
2) Wie kommt das im Lebenslauf, wenn sie später mal eine Stelle haben will?
3) Die mit dem Jobcenter vereinbarte Umschulung kann sie einfach ausschlagen?
4) Gibt es Fristen beim Jobcenter, was die Versorgung angeht oder könnte sie sofort sagen, dass sie die Bezüge nicht mehr braucht?
Danke für eure Beiträge!
2 Antworten
Du kannst schriftlich und freiwillig auf evtl.zustehende Leistungen verzichten und dann gibt es für dich auch keine Rechte und Pflichten mehr.
Der KK - Beitrag muss dann auch selber gezahlt werden, sind im Monat um die 200 Euro, wenn die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung nicht bestehen würde.
Vor allem hat sie eines - einen völlig verblödeten Partner.
Bilden beide eine Gemeinschaft, so muss der Staat nicht mehr für sie aufkommen. Das Ganze sollte beim JC angegeben werden.