Wie rechnet das jobcenter bei zusammenzug an?

4 Antworten

Wenn sie sich nach dem Zusammenzug nicht gleich freiwillig unterstützen möchten, dann bilden sie zumindest im ersten Jahr noch keine BG - Bedarfsgemeinschaft.

Das Einkommen und Vermögen des Partners sind dann erst einmal nicht relevant.

Ihr stehen dann ihre bisherigen Leistungen zu, nur der Bedarf der Wohnkosten verringert sich dann im Regelfall um 50 % , die muss der Partner dann selber zahlen.

Wenn die Freundin ALG 2 bezieht, dann gelten sie und ihr Partner während des erstes Jahres des Zusammenlebens als Bedarfsgemeinschaft auf Probe = es erfolgt keine gegenseitige Einkommensanrechnung.

Erst ab dem 13. Monat muß ihr Partner "alles zahlen", um diese Formulierung mal beizubehalten :)

Das muss der Sachbearbeiter genau berechnen. Die Umschuldung wird noch bezahlt. Gelder die sie sonst erhält oder Mietzahlung können gestrichen werden. Wie viel genau hängt vom Gehalt der anderen Person ab ;)

LillyDestiny 
Fragesteller
 14.03.2022, 13:52

Alles klar. Gibt es vielleicht eine Tabelle für sowas im Internet ? :)

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DerHans  14.03.2022, 13:55
@LillyDestiny

Berechnungsschema für AlG 2 ist relativ einfach.

Regelsatz + Kosten der Unterkunft.

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Während einer Umschulung erhält sie ja Unterstützung. Wenn sie mit einem Freund zusammen lebt, bekommt sie natürlich nur die Hälfte der Kosten der Unterkunft. So lange sie keine Bedarfsgemeinschaft bilden, ist ihr Freund ja nicht für ihren Lebensunterhalt verantwortlich.

LillyDestiny 
Fragesteller
 14.03.2022, 13:52

Ja super die Hälfte ist ja toll. also können sie normal zusammen ziehen ohne das ihr das ganze Geld gestrichen wird wenn ich richtig verstehe ?

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