Muss das Jobcenter einen Umziehen lassen wenn man Schwanger ist?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn der aktuelle Partner der Vater des Ungeborenen ist, sehe ich schon Chancen auf Erteilung einer Umzugsgenhemigung durch das Jobcenter.

Allerdings wärt Ihr beiden, Du und Dein Partner, dann von vorneherein eine Bedarfsgemeinschaft und müßtet finanziell füreinander einstehen.

Das "Probejahr", das es normalerweise bei frisch Zusammengezogenen gibt, würde es hier aufgrund der Schwangerschaft nicht geben.

Badqueen0210 
Fragesteller
 24.04.2022, 11:10

Ja er ist der Vater vom Ungeborenen

Okay Dankeschön

Ja das mit dem Probejahr ist dann nicht mehr möglich da habe ich schon nachgelesen 😊

0
Agamemnon712  24.04.2022, 11:18
@Badqueen0210

Du darfst auch ohne Genehmigung des Jobcenters umziehen, mußt dann nur die durch den Umzug anfallenden Kosten selber tragen.

Zusätzlich kann es am neuen Wohnort Probleme mit der Mieterstattung geben, sofern ein neues Jobcenter zuständig wird bzw. sofern die neue Miete höher ist als die jetzige.

Deshalb ist es immer besser, mit Genehmigung umzuziehen.

Du darfst unter meiner Antwort auf "Hilfreich" und/oder auf "Danke" klicken/tippen, wenn Du dies für gerechtfertigt hältst.

1

Einen Umzug darf das Jobcenter nicht verbieten. Es darf maximal die Übernahme der neuen Unterkunftskosten und die Übernahme der Umzugskosten ablehnen, allerdings auch nicht einfach nur aus einer Laune heraus.

Wenn der Umzug nicht gerechtfertigt ist und/oder die Kosten der neuen Wohnung die übernahmefähigen Kosten übersteigen, KANN das Jobcenter ablehnen. Die können aber auch einwilligen und bei einer zu teuren Wohnung würde das heißen, dass du alles, was die übernahmefähigen Kosten übersteigt, selbst aus dem Regelsatz leisten musst.

Badqueen0210 
Fragesteller
 23.04.2022, 18:44

Ja so kenne ich das auch ich schaue generell nur nach Wohnungen wo ist in deren Rahmen liegt mit der Miete

Was ich mich ja gefragt habe ob sie das genehmigen wenn ich schwanger bin mit allem was dazu gehört umzugswaagen Kaution und natürlich die Miete an sich selbst weil ich bin aus Familären Gründen schon das 2te mal umgezogen wo ich Leistung vom Jobcenter bezogen habe und da haben die schon ein aufstand gemacht deswegen dachte ich vielleicht die müssen es genehmigen wenn ich schwanger bin

0

Also umziehen darfst du schon, aber dein neuer Partner ist dann der, der die Hauptlast trägt. Es kommt hier auf sein Gehalt an, und da es eine Familienzusammenführung ist, wird dir das natürlich gestattet. Problem ist das Geld.

Badqueen0210 
Fragesteller
 23.04.2022, 18:45

Ja mein Partner bekommt nur weiter seinen Regelsatz was man beim Jobcenter bekommt bis er die Umschulung fertig hat daher bekommen wird beide geld vom Jobcenter ich bekomme noch zusätzlich Arbeitslosengeld

Weil ich kenne das so das in den meisten Fällen das Jobcenter den Umzug ablehnt und ohne deren Zustimmung ist ein Umzug dann nicht möglich mit dem wenigen Geld

0
Ifosil  23.04.2022, 18:47
@Badqueen0210

Bei Familienzusammenführung steht dir durchaus was zu, frage da mal nach.

1
Badqueen0210 
Fragesteller
 23.04.2022, 18:47
@Ifosil

Das mache ich dann am Montag direkt mal vielen Dank

0

Der Vermieter darf das gar nicht verwehren. Und 70 qm würden auch vollkommen ausreichen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Badqueen0210 
Fragesteller
 23.04.2022, 18:40

Ja das sehe ich auch so ich wäre auch sehr gerne mit ihm hier eingezogen aber mein Vermieter meint wegen komischen Gründen das er nicht einziehen darf

0
Wippich  23.04.2022, 18:48
@Badqueen0210

Rechtlich könnte der da nichts machen, aber man will ja auch in Ruhe leben.

0
Badqueen0210 
Fragesteller
 23.04.2022, 18:49
@Wippich

Eben genauso ist es und mit dem Vermieter und Nachbarn zerstritten zu sein ist nie gut 😀

1
Agamemnon712  24.04.2022, 07:18

Einen Besuch darf der Vermieter nicht verweigern, einen dauerhaften Zuzug in Form einer Änderung des Hauptmietvertrages bzw. in Form eines Untermietvertrages jedoch schon.

Auch, wenn die Rechte eines Mieters in einer gemieteten Wohnung heutzutage sehr weit gehen, die Wohnung ist nicht Eigentum des Mieters.

0