Frage zum Thema Kleingewerbe für Social Media?
Hallo zusammen,
Ich wollte in Erfahrung bringen, ob in jedem Fall ein Kleingewerbe angemeldet werden muss, soweit man die Absicht hat Kooperationen einzugehen, oder ob’s hierbei Grenzen gibt.
Ich weiss, dass soweit man längerfristig auf Gewinnerzielung aus ist, muss auf jeden Fall eins angemeldet werden.
Ich allerdings bin nicht auf eine längerfristige Gewinnerzielung aus, da ich nur aus Spaß/Hobby Instagram betreibe und wenn auf das Jahr gesehen nur wenige Kooperationen eingehen möchte. Der Wert hierbei würde vermutlich bei unter 1000 Euro sehen (es sei zu erwähnen, dass ich kein Geld erhalten möchte sondern durch Kooperationen mit Marken Sachgegenstände) daher könnte der Wert vermutlich auch niedriger sein.
Gilt hier auch die Pflicht einer Gewerbeanmeldung?
Kennt sich jemand aus und kann mir das beantworten ?
VG
3 Antworten
Ich allerdings bin nicht auf eine längerfristige Gewinnerzielung aus, da ich nur aus Spaß/Hobby Instagram betreibe und wenn auf das Jahr gesehen nur wenige Kooperationen eingehen möchte. Der Wert hierbei würde vermutlich bei unter 1000 Euro sehen
Das widerspricht sich. Zunächst sagst du, du seist nicht auf Gewinnerzielung aus, und im Nebensatz dann plötzlich doch. Es ist dem Gewerbeamt völlig egal, wie hoch deine Gewinnerzielungsabsichten sind. Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Ein Gewerbebetrieb liegt vor, wenn du einer selbständigen, auf Dauer angelegten Tätigkeit mit einer Gewinnerzielungsabsicht nachgehst. Selbständig ist sie, denn du hast ja keinen Arbeitgeber. Auf Dauer angelegt ist sie auch, da du ja keine einmalige Kooperation, und danach nie wieder, eingehst, sondern dies eine Regelmäßigkeit darstellen würde. Und eine Gewinnerzielungsabsicht liegt wie eben erörtert auch vor.
Sobald du eine Gewinnerzielungsabsicht Absicht hast, bedarf es immer eines Gewerbes.
Ganz unabhängig, ob du dabei 10 € oder 1.000 € verdienst.
Ich weiss, dass soweit man längerfristig auf Gewinnerzielung aus ist, muss auf jeden Fall eins angemeldet werden. [...]
[...] Gilt hier auch die Pflicht einer Gewerbeanmeldung?
Nicht nur längerfristig, sondern Generell sobald eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt. Das bedeutet, sobald man 1. Cent verdient. Das verstehen leider viele heute noch immer nicht, gerade im Affiliate Marketing wie zb. Youtube oder Twitch.
Und davon ab tut ein Gewerbe nicht weh und kostet auch nur ca. 35 € und 5 Minuten seiner Zeit, aber man ist rechtlich auf der sicheren Seite und muss im Jahr nur 1x eine EÜR machen. Fertig.
Aber kann man wirklich von Gewinnerzielungsabsicht sprechen, wenn man auf das Jahr 3-4 Kooperationen eingeht wo man vllt ein tshirt bekommt in Wert von 30 Euro ?