Fitnessstudio vertrag kündigen geld rückerstattung bitte lesen?

9 Antworten

Du kannst überhaupt nur kündigen, falls der Vertrag ein Sonderkündigungsrecht im Falle von schwereren Verletzungen vorsieht. Ansonsten geht das nicht.

Das Geld für die bereits vergangenen Monate bekommst du nicht zurück. Du würdest im Falle der Kündigung nur das Geld zurückbekommen, dass du bereits vorab für die Zukunft gezahlt hast. Aber das geht natürlich nur, wenn du vorab Geld gezahlt hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Keine Rechtsberatung :)

Schestko  14.05.2025, 17:14

Da es sich bei dem Vertrag um AGB handeln dürfte, müssen die so etwas vorsehen. Ansonsten sind die unwirksam. Im Übrigen kann er sich auf Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) berufen.

VaryNia  14.05.2025, 17:48
@Schestko
Da es sich bei dem Vertrag um AGB handeln dürfte, müssen die so etwas vorsehen. Ansonsten sind die unwirksam.

Das ist durchaus möglich, aber woraus folgt die Unwirksamkeit denn? In §308-309 BGB habe ich nichts dazu gefunden und eine unangemessene Benachteiligung aus § 307 I BGB würde ich jetzt nicht unbedingt annehmen.

Auch wären bei einem Verstoß gegen diese Normen ja nur die dazugehörigen Klauseln unwirksam und nicht der gesamte Vertrag (§ 306 I BGB). Problem ist hier aber ja, dass in den AGB ja gar nichts zum Sonderkündigungsrecht stehen muss, damit sie nach deiner Erklärung gegen welche Norm auch immer verstoßen.

Schestko  14.05.2025, 18:08
@VaryNia

Doch, das wäre wohl eine unangemessene Benachteiligung gem. § 307 I 1 BGB, wenn der Vertragspartner in einem Fitnesstudio kein Sonderkündigungsrecht hat, wenn er aufgrund einer Verletzung zumindest in einem nicht sehr kurzen Zeitraum gar keinen Sport mehr machen kann/sollte. Ähnliches gilt auch bei Sonderkündigungsrechten bei Wegzug des Vertragspartners. Der Vertrag wird dadurch nicht unwirksam, anstelle der fehlenden Klausel tritt dann aber die gesetzliche Regelung. Also etwa § 314 BGB oder § 313 BGB. Sollte ein Sonderkündigungsrecht in diesen Fällen ausgeschlossen sein, ist die entsprechende Klausel natürlich unwirksam.

Dazu wäre es wichtig zu wissen, was genau in deinem Vertrag steht.

1.) Laufzeit des Vertrages

2.) sonderkündigungsmöglichkeiten

Geld für die Vergangenheit wirst du allerdings nicht zurückbekommen.

Wenn Du Glück hast, kannst Du mit Hilfe des Attestes den Vertrag vorzeitig kündigen.

Geld zurück für die vergangenen Monste vor der Kündigung kannst Du aber nicht erwarten. Es ist nicht die Schuld des Fitnessstudios, dass Du einfach nicht mehr hingegangen bist.

Zurückbekommen wohl nicht.

Den Rest mußt Du dem Vertrag entnehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Verbraucherberatung seit 1991

Du kannst mit dem Attest ggf. ohne Kündigungsfrist kündigen - aber keinesfalls rückwirkend.