Finanzamt möchte über 1000 Belege sehen?

7 Antworten

Wenn man eine selbständige Tätigkeit aufnimmt, sollte man sich auch uns besonders über die Pflichten informieren, die damit verbunden sind.

Du magst zwar nicht buchführungspflichtig sein (keine Bilanz erstellen müssen), aber die Pflicht zur Aufzeichnung grundlegender Dinge und die Pflicht zur Aufbewahrung der steuerlich relevanten Unterlagen hast Du genau wie jede andere selbständig tätige Person. Du bist also gehalten, alle steuerlich relevanten Unterlagen entsprechend vorzuhalten, so dass sie in geeigneter Form vorgelegt oder lesbar gemacht werden können. Wenn Geschäftsvorfälle sich nur aus E-Mails ergeben, was an sich schon problematisch ist - möglichst immer Rechnungen anfordern - dann musst Du diese wenigstens ausdrucken oder abspeichern.

Bei Kontoauszügen kann das Finanzamt verlangen, dass Du kostenpflichtig Nachdrucke beschaffst.

Ist das nicht etwas komisch?

Ganz und gar nicht, denn eine Aufstellung kann jeder jederzeit fertigen. Begehrst Du den Abzug von Aufwendungen als Betriebsausgaben, so bist Du aber in der Nachweispflicht, dass sie Dir auch entstanden sind. Bei einer Betriebsprüfung ist das für mich ganz einfach: alles, was nicht hinreichend belegt ist, wird nicht anerkannt. Die Beweislast liegt hier klar bei Dir.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Diplom-Finanzwirt, Betriebsprüfer seit >20J.

Derart Belege hat man in Papierform und in seinen Leitz-Ordnern für Jahre aufbewahrt um genau derart Situationen (Stress mit dem Finanzamt) erfolgreich aus dem Weg gehen zu können und nicht eines Tages in der JVA einsitzen zu müssen und das kommt bei Steuerhinterziehung nach § 370 der Abgabenordnung (AO) Ruck Zuck vor, selbst Prominente haben das schon in der Vergangenheit zu spüren bekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Hinkelsteiner  21.04.2024, 09:26

So ein Quatsch!
Für Mängel in der Belegführung wandert niemand in den Knast.

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GenerationXman  21.04.2024, 17:26
@Hinkelsteiner

Für sich den daraus ergebenden Vorwurf der Steuerhinterziehung dann aber schon möglicherweise.

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Hinkelsteiner  21.04.2024, 17:44
@GenerationXman

Dann nenne mal einen Fall.
Es gibt immer noch den Unterschied zwischen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Normenkontrolleure hier malen gerne jeden Teufel an die Wand.
Wer nicht richtig sortiert, bekommt eine Zuschätzung.
Kein Strafverfahren und am wenigsten Knast.

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Natürlich möchte das Finanzamt sämtliche Belege und Rechnungen sehen. Du bist auch dazu verpflichtet, diese aufzuheben und dem Finanzamt bei Bedarf zu zeigen.

Die Kontoauszüge (< musst Du übrigens immer ausdrucken und abheften) und die, die online nicht mehr verfügbar sind, kannst Du bei Deiner Bank ggn. eine Gebühr beantragen.

Du bist verpflichtet jeden Beleg aufzubewahren und ja das FA ist berechtigt diese Belege anzufordern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
2strabag  21.04.2024, 08:42

zumindest 10 Jahre lang....

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