finanzamt einsicht?

2 Antworten

Hallo,

das Finanzamt kann lediglich abfragen welche Konten Du wo unterhältst und auf welchen Konten Du Vollmacht hast.

Außerdem werden dem Finanzamt Deine Zinserträge gemeldet, sofern Du einen Freistellungsauftrag gestellt hast.

Welche Bewegungen auf dem Konto stattfanden, wie hoch das Guthaben ist etc kann jedoch nicht ohne weiteres eingesehen werden und erfolgt über eine klassische Anfrage bei der Bank mit Begründung etc.

Schöne Grüße


Y0DA1  23.12.2015, 09:44

wie hoch das Guthaben ist etc kann jedoch nicht ohne weiteres eingesehen

doch, das Guthaben zu dem Stichtag der Meldung kann das Finanzamt sehen

BurgN  24.12.2015, 08:45
@Y0DA1

Nein, das Guthaben wird nicht gemeldet, außer im Todesfall, im letzteren wird ab 5000 Euro Guthaben das Erbschaftssteuerfinanzamt benachrichtigt.

Für die o. g. Fragestellung gilt das was hier

Nachzulesen ist im §24c Kreditwesengesetz Abs. 1 Nrn. 1 und 2.

Von Kontoständen steht da erstmal gar nichts.

Schöne Weihnachten

BurgN  24.12.2015, 08:50
@BurgN

Aber ich lasse mich gerne auch eines besseren belehren. Hast Du denn eine andere Quelle in der ich den Teil mit der Meldung des Kontostandes nachvollziehen kann?

nein, nicht so ohne weiteres.


wurzlsepp668  21.12.2015, 21:31

falsch, der Finanzbeamte braucht noch nicht mal einen Grund .....

webya  21.12.2015, 21:35
@wurzlsepp668

doch, das Finanzamt muss schriftlich bei der Bank anfragen.

Die Anfrage muss schon begründet sein. Nur so, ich wollte mal wissen wie viel Geld mein Nachbar auf dem Konto hat, geht nicht. 

Der Grund wird der Bank nicht mitgeteilt, aber die Anfrage wird in der Behörde verwahrt. Dort steht auch die Begründung. Es kommt aber nicht häufig vor, dass das Fiananzamt nachfragt.

wurzlsepp668  21.12.2015, 22:15
@webya

2005 waren es 9.000 Konteneinsichten (vom Staat, also ALLE Ämter usw.)

2011 waren es 63.000 Konteneinsichten.

kommt also nicht häufig vor ..

webya  21.12.2015, 22:40
@wurzlsepp668

ja, das sind gerade mal 0,07% bei allen deutschen Bewohnern. Dabei sind die Firmenkonten noch nicht mal berücksichtigt. Da sind noch mal so viele. Von daher ist das ein sehr geringer Teil.

Bei den Ämtern sind dann ja auch noch die Nachfragen wegen Hartz4, Bafög etc. Also schon richtig, wenn solche Konten angesehen werden. 

Ich sehe zu viele Konten, auf denen neben Sozialhilfe noch weitere Gelder eingehen.  

BurgN  21.12.2015, 23:57
@wurzlsepp668

Hallo,

der Begriff "Konteneinsicht" ist falsch. Kreditinstitute müssen das Vorhandensein von Konten, Kontoart, Kontoinhaber und Bevollmächtigter an das Bundeszentralamt für Steuern melden.

Was nicht gemeldet wird ist was sich auf den Konten "tut". Die Behörden können darüber also lediglich erfragen ob und welches Konto vorhanden ist. "rein" schauen können sie dagegen nicht.

Schöne Grüße

webya  22.12.2015, 19:56
@BurgN

wie kommst du denn dadrauf?

Es werden lediglich Erträge aus diesen Konten gemeldet. 

BurgN  24.12.2015, 08:47
@webya

Naja wenn Du einen Freistellungsauftrag an ein Kreditinstitut stellst, dann unterschreibst Du dies. Außerdem kommen bei mir immer wieder Menschen, welche ALGII beantragen an mit Schreiben der Behörden "Sie haben XY Euro Zinsen im Jahr 20XX erhalten. Bitte weisen Sie das Guthaben dazu nach.

Schöne Weihnachten.

webya  25.12.2015, 00:37
@BurgN

Genau, Zinserträge werden dem FA gemeldet. Sie wissen nicht, für was für ein Konto diese Zinsen sind. Also WP-Erträge, Tagesgeld etc.  

Bei einem Freistellungsauftrag wird lediglich die Stammnummer erfasst. Welche Kontoart dahinter steckt ist nicht ersichtlich.