FFW Melder weg nehmen erlaubt?

JuniorBJ92  09.01.2024, 14:40

Bist du über 18?

Kid08 
Fragesteller
 09.01.2024, 14:54

Ja

5 Antworten

Nach den Feuerwehrgesetzen eigentlich aller Bundesländer müssen Schüler der Berufsschule nicht für Einsätze usw. freigestellt werden. Damit entfällt schon mal die Unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB. Es ist ja auch keine "unterlassene Hilfeleistung" wenn du mit ein paar Bier intus nicht zum Einsatz gehst sondern zu Hause bleibst.

Wenn es in der Schulordnung der Berufsschule geregelt ist das elektronische Geräte im Unterreicht nichts zu suchen haben dann ist das so. Ob einzelne Lehrer hier eigene Regeln aufstellen dürfen wäre zu überprüfen.

Es ist aber nie eine gute Idee sich mit Lehrern anzulegen, schon gleich gar nicht wenn man meinst die Feuerwehr zu repräsentieren. Deine Zukunft hängt von deinem zu erlernenden Beruf ab, nicht von der FF. Mit Feuerwehr wirst du später nicht deine Brötchen verdienen. Deshalb immer gut überlegen ob es sinnvoll ist sich mit den Lehrern anzulegen. Kann später mit dem Arbeitgeber ähnlich sein.

Einfach den Melder ausschalten und in die Tasche packen.

26Sammy112  09.01.2024, 17:00
Nach den Feuerwehrgesetzen eigentlich aller Bundesländer müssen Schüler der Berufsschule nicht für Einsätze usw. freigestellt werden. Damit entfällt schon mal die Unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB

Was Schüler von allgemeinbildenden Schulen betrifft, gebe ich Dir vollkommen Recht. Die Feuerwehrgesetze der Bundesländer beziehen sich in Punkto Freistellung auf "Arbeitnehmer", nicht auf Schüler (Ausnahme: Bayern), womit bei Schülern grundsätzlich und auch durch die sich aus dem Feuerwehrgesetz ergebende Dienstpflicht des Schülers in Abwägung zur Schulpflicht keine Pflicht bzw. Recht auf Freistellung besteht.

Der Fragesteller ist allerdings Auszubildender, der im Rahmen seiner Ausbildung zeitweise die Berufsschule besucht. Damit gilt er nicht als Schüler, sondern als Auszubildender. Und Azubis sind i.S.v. §5 Abs. 1 BetrVG Arbeitnehmer, sofern sie betrieblich-praktisch in den Betrieb eingegliedert sind.

Als Volljähriger unterliegt der Fragesteller zudem nicht mehr der Schulpflicht, vielmehr ergibt sich die Pflicht zum Besuch der Berufsschule aus dem Ausbildungsvertrag.

Dem steht dann neben der Freistellungspflicht wiederum die Dienstpflicht bzw. Verpflichtung zur Teilnahme insbesondere an Einsätzen aus den Feuerwehrgesetzen entgegen.

Insofern sehe ich rechtlich gesehen schon die Pflicht der Berufsschule (wie auch des Ausbildungsbetriebs), den Azubi bei einem Einsatz freizustellen.

In der Praxis sehe ich es aber genau wie Du:

Deine Zukunft hängt von deinem zu erlernenden Beruf ab, nicht von der FF. Mit Feuerwehr wirst du später nicht deine Brötchen verdienen. Deshalb immer gut überlegen ob es sinnvoll ist [...[

Was diesen Punkt betrifft:

Wenn es in der Schulordnung der Berufsschule geregelt ist das elektronische Geräte im Unterreicht nichts zu suchen haben dann ist das so. Ob einzelne Lehrer hier eigene Regeln aufstellen dürfen wäre zu überprüfen.

Die Schulordnung steht allerdings nicht über dem Feuerwehrgesetz und der damit verbundenen Dienstpflicht.

Zudem weiß ich nicht, ob eine allgemeine Formulierung "elektronische Geräte" in der Hausordnung so einfach rechtlich durchsetzbar wäre. Denn beispielsweise medizinische elektronische Geräte könnte man ja auch nicht verbieten. Und bei FME/DME handelt es sich ja um ein "Notsignal" bzw. Alarmierungseinrichtung, wäre also nicht in Begriffen wie "Mobiltelefon" oder "Unterhaltungselektronik" eingeschlossen.

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Kid08 
Fragesteller
 09.01.2024, 17:23

Habe mich nicht angelegt einem Schüler wurde das Handy weggenommen und dann kam mir in den Sinn ob die Lehrer auch den Melder wegnehmen dürfe. Kenne mich da nicht so mit den Rechtsgrundlagen aus und wollte wissen ob wer es mir besser erklären kann

trotzdem danke für die vielen antworten und die Aufklärung 👍

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Darfst du denn überhaupt die Schule verlassen, um an einem Einsatz teilzunehmen bzw. lohnt es sich (zeitlich) und du machst es auch aktiv?

Wenn nein, kann man sich die Diskussion ja direkt sparen.

Kid08 
Fragesteller
 09.01.2024, 14:39

Ja bin im aktiven Dienst und würde es auch rechtzeitig schaffen würde auch rechtzeitig schaffen

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Jurafuchs  09.01.2024, 14:55
@Kid08

Dann ist mir die Regelung der Lehrkraft unverständlich. Sprich es ggf. beim Schulleiter an.

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Kid08 
Fragesteller
 09.01.2024, 14:59
@Jurafuchs

Mir wurde der Melder nicht abgenommen es war nur so eine Frage die mir in den Sinn kam als ein Schüler sein Handy abgeben musste ob Lehrer das dürfen

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Bist du über 18, darfst du die Schule verlassen und lohnt sich das ganze auch?

Den Melder einsammeln halte ich für völlig falsch, gerade in Berufsschulen. Rede doch einfach mal mit deinen Lehrern, erkläre ihnen den Sinn vom Melder und warum wichtig ist, das du den bei dir hast. Mit Reden kann man doch schon viel schaffen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Notfallsanitäterin, Feuerwehrfrau, Rettungshundeführerin
Kid08 
Fragesteller
 09.01.2024, 14:58

Bin 18 und darf die Schule verlassen, einem Schüler wurde das Handy weggenommen und da kam mir die Frage in den Sinn denn als ich den Melder bekommen habe wurde nix zu der“ Rechten „ gesagt

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Leony2000  09.01.2024, 15:00
@Kid08

Den Melder abnehmen würde Einsatzkräfte an ihrer Arbeit hindern und verhindern, das man Hilfe leisten kann. Das kann eigentlich nicht erlaubt sein und müsste unterlassene Hilfeleistung sein. Aber wenn dir noch keiner den Melder abgenommen hat, ist doch gut. Klingelt er oft oder ist es eher ruhig bei euch?

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Kid08 
Fragesteller
 09.01.2024, 15:04
@Leony2000

ja war halt nur so ein Gedanke wo ich dachte einfach mal online nachfragen ob es jemand besser weiß.
zu den Einsätzen unterschiedlich, seid Silvester Nix mehr aber kurz vor Weihnachten an 2 Tagen 130 Einsätze geahnt ( Reihn-Sieg Kreis Sturm Zoltan)

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Also hier fehlt was...

Man redet doch vorher mit der Schulleitung und mit den Lehrern das man in der Feuerwehr ist.

Schule geht vor, bei kleineren Eins

ätzen bleibt man da, bei größeren muss man entscheiden ob es gerade passt und darf auch die Schule verlassen.

Schwierig. Meiner Meinung nach ist es schon eine Grenzüberschreitung der Lehrer die normalen elktronischen Geräte einzusammeln.
Beim Pager könnte man allerdings tatsächlich im Zweifel über den Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung nachdenken, denn der schließt ja auch Menschen ein, die dritte (also dich) an der Hilfeleistung behindern.

Dagegen argumentieren könnte man natürlich, das dein Melder auf dem Lehrerpult genauso auslöst wie am Gürtel und du trotzdem zu Einsatz kannst.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Zugführer in einer größeren bayerischen Feuerwehr