Feuerwehralarm ausgelöst?

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Schieb es auf einen Kollegen

Was für eine "Schuld"? Die Schuld an dem nicht notwendigen Einsatz trägt für Anrufer, welcher seiner Pflicht zur Erkundung nicht nach gekommen ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

26Sammy112  28.02.2023, 23:55

Öhm... nein. Der Anrufer trägt grundsätzlich NIEMALS die Kosten für einen (Fehl-)Einsatz - es sei denn, er hat mutwillig einen falschen Alarm ausgelöst (also z.B. einen "Spaßanruf" getätigt). Es gibt keine "Pflicht zur Erkundung".

Jemand hat den Rauch gesehen, ist von einem Schadenfeuer ausgegangen und hat in gutem Glauben den Notruf gewählt. Alles gut. Würde man als Anrufer dann im Anschluss für einen Fehleinsatz die Schuld zugewiesen bekommen (und ggfs. die Kosten übernehmen müssen), dann würde sich niemand mehr trauen, den Notruf zu wählen und beim nächsten Realfeuer wird die Feuerwehr zu spät alarmiert und Menschen kommen ggfs. zu Schaden.

Die Schuld liegt hier schon bei demjenigen, der das Feuer entzündet hat. Davon abgesehen, dass es vermutlich auch andere Methoden zur Entfernung des Bewuchses gegeben hätte und sich der Brand leicht auch unkontrolliert ausbreiten könnte, hätte hier mindestens eine Anmeldung bei den Ordnungsbehörden erfolgen und die Windrichtung und Rauchausbreitung beachtet werden müssen.

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iwaniwanowitsch  01.03.2023, 12:12
@26Sammy112
Öhm... nein. Der Anrufer trägt grundsätzlich NIEMALS die Kosten für einen (Fehl-)Einsatz - es sei denn, er hat mutwillig einen falschen Alarm ausgelöst (also z.B. einen "Spaßanruf" getätigt). Es gibt keine "Pflicht zur Erkundung".

Das ist so nicht korrekt. Bestellt der Anrufer wieder besseren Wissens Leistungen der Kommune, in diesem Falle zB die Bereitstellung von Einsatzmitteln, ist er der kostenpflichtige Besteller. Dass dieser (berechtigten) Kostenerstattung nicht nachgegangen wird, ist deinem Argument geschuldet. Wenn man Rauch sieht und die Feuerwehr bestellt, impliziert dieses, dass man von einem Schadfeuer ausgeht, also ist man zur Hilfeleistung gemäß

https://dejure.org/gesetze/StGB/323c.html

verpflichtet. Bei einem Nutzfeuer (was in diesem Falle vorlag) hingegen, liegt keine Gefahr vor, ergo ist der Zeuge auch nicht zur Hilfeleistung verpflichtet. Es spricht nichts dagegen, dass ein mobiler, gesunder Mensch nachschaut WAS da brennt, bevor er die Feuerwehr ruft, weil diese Maßnahme zumutbar (im Wortlaut des §323c StGB) ist. NICHT zumutbar hingegen ist die Hilfeleistung zB für bettlägerige Menschen, Personen, die Kinder betreuen oder zB Reiter. In solchen Fällen ist dem Gesetzt mit dem Notruf genüge getan.

Jemand hat den Rauch gesehen, ist von einem Schadenfeuer ausgegangen und hat in gutem Glauben den Notruf gewählt. Alles gut. Würde man als Anrufer dann im Anschluss für einen Fehleinsatz die Schuld zugewiesen bekommen (und ggfs. die Kosten übernehmen müssen), dann würde sich niemand mehr trauen, den Notruf zu wählen und beim nächsten Realfeuer wird die Feuerwehr zu spät alarmiert und Menschen kommen ggfs. zu Schaden.

Und eben diese Annahme ist falsch. Rauch =/= Schadfeuer (wie man in diesem Präzedenzfalle sieht). Der Anrufer hat eben NICHT nach bestem Wissen gehandelt und ist obendrein seiner Hilfeleistungspflicht nicht nachgekommen. Klar, inzwischen wird so "Mimimi" agrumentiert. Macht unser Amtsleiter ebenfalls (O-Ton: "jeder Anrufer bekommt ein Auto, egal, wie nichtig der Grund ist"), mit weitreichenden Konsequenzen auf einsatztaktischer und personeller Ebene. Menschen müssen wieder mehr in die Pflicht und Verantwortung genommen werden. Wer die 112 anruft, geht von einem Schadensereignis aus, ist also, außer in wenigen Fällen auch zur Hilfeleistung verpflichtet.

Die Schuld liegt hier schon bei demjenigen, der das Feuer entzündet hat. Davon abgesehen, dass es vermutlich auch andere Methoden zur Entfernung des Bewuchses gegeben hätte und sich der Brand leicht auch unkontrolliert ausbreiten könnte, hätte hier mindestens eine Anmeldung bei den Ordnungsbehörden erfolgen und die Windrichtung und Rauchausbreitung beachtet werden müssen.

Nein, der Fragesteller hat ein Nutzfeuer entzündet, er hat keine Leistung bestellt und keinen Schaden verursacht. Das Abflämmen von Unkraut ist eine herkömmliche und allseits verbreitete Methode, ebenso wie zB das entfachen eines Grillfeuers oder einer Feuertonne. Es mag durchaus lokale, ordnungsamtliche Regelungen bezüglich des Entfachen einer Nutzfeuers geben, was aber hier nichts zur Sache tut.

beim nächsten Realfeuer wird die Feuerwehr zu spät alarmiert und Menschen kommen ggfs. zu Schaden.

Eine Gefahr, welche ebenso durch unbedachtes bestellen von Einsatzmitteln besteht. Ich sage nur: "Auslastung des Rettungsdienstes", ein Schlagwort, welches man hier analog anwenden kann. Ein Löschzug, der zur unklaren Rauchentwicklung fährt, weil Anrufer X sich zu fein ist, zuerst nachzusehen, kann nicht zum Kellerbrand fahren.

sich der Brand leicht auch unkontrolliert ausbreiten könnte,

Diese These können weder du noch ich bestätigen oder verwerfen.

 hätte hier mindestens eine Anmeldung bei den Ordnungsbehörden erfolgen

Die jeweiligen, lokal höchst verschiedenen ordnungsamtlichen Regelungen sind weder dir noch mir bekannt. In unserer Stadt ist das abflämmen von Unkraut gestattet und mein Vater zB betreibt es mindestens ein Mal im Sommer.

Fazit: auf die Umformulierung meiner Wortwahl "Pflicht zur Erkundung" in "Pflicht zur Hilfeleistung" lasse ich mich ein. Eine Erkundung leistet der Einsatzleiter und nicht der Anrufer. Allerdings ist der Unterschied marginal: der Anrufer ist gemäß §323c StGB (bei Zumutbarkeit) der Hilfeleistung verpflichtet, was einer persönlichen Inaugenscheinnahme der mutmaßlichen Einsatzstelle gleich kommt. Wäre er (bei Zumutbarkeit) zur Einsatzstelle geeilt, hätte er erkannt, dass kein Schadfeuer vorliegt und die Einsatzmittel abbestellt.

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26Sammy112  01.03.2023, 18:27
@iwaniwanowitsch
Bestellt der Anrufer wieder besseren Wissens Leistungen der Kommune, in diesem Falle zB die Bereitstellung von Einsatzmitteln, ist er der kostenpflichtige Besteller.

Und eben das ist der Punkt. Denn der Anrufer handelt ja eben NICHT wider besseren Wissens. Er geht aufgund dessen, was er gesehen/gehört/gerochen oder sonstwie wahrgenommen hat davon aus, dass ein Notfall vorliegt.

Es spricht nichts dagegen, dass ein mobiler, gesunder Mensch nachschaut WAS da brennt, bevor er die Feuerwehr ruft, weil diese Maßnahme zumutbar (im Wortlaut des §323c StGB) ist.

Auch das sehe ich anders. In den meisten Fällen dürfte es für den Anrufer nicht möglich oder nicht zumutbar sein, den verdächtigen Rauch oder Feuerschein erst zu kontrollieren. Auch in diesem konkreten Fall wird der Anrufer ja nicht 2 Meter neben der Brandstelle gestanden haben, sondern hat den Rauch/das Feuer aus der Ferne von einer Brücke, vielleicht aus einem fahrenden Bus oder Zug heraus gesehen. Wie soll er dann kontrollieren? Vielleicht hat er auch Kinder dabei gehabt, oder, oder, oder. Davon abgesehen, dass die Stelle (Fischtreppe, Flussbett) sicher icht ganz einfach zu erreichen ist. Es stellt sich ja auch die Frage nach dem akzeptablen Zeitaufwand. Irgendwann wird jedes kleine Feuer groß, wenn genügend Zeit verstreicht.

Mit Deiner Aussage widersprichst Du zudem allem, was die Feuerwehren bis hin zum DFV den Menschen seit Jahrzehnten predigen: Ihr braucht nichts zu befürchten, wenn ihr in gutem Glauben handelt.

Siehe auch hier:

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iwaniwanowitsch  01.03.2023, 21:17
@26Sammy112
Und eben das ist der Punkt. Denn der Anrufer handelt ja eben NICHT wider besseren Wissens. Er geht aufgund dessen, was er gesehen/gehört/gerochen oder sonstwie wahrgenommen hat davon aus, dass ein Notfall vorliegt.

Meiner Interpretation eben doch.

Auch das sehe ich anders. In den meisten Fällen dürfte es für den Anrufer nicht möglich oder nicht zumutbar sein, den verdächtigen Rauch oder Feuerschein erst zu kontrollieren. Auch in diesem konkreten Fall wird der Anrufer ja nicht 2 Meter neben der Brandstelle gestanden haben, sondern hat den Rauch/das Feuer aus der Ferne von einer Brücke, vielleicht aus einem fahrenden Bus oder Zug heraus gesehen. Wie soll er dann kontrollieren? Vielleicht hat er auch Kinder dabei gehabt, oder, oder, oder. Davon abgesehen, dass die Stelle (Fischtreppe, Flussbett) sicher icht ganz einfach zu erreichen ist. Es stellt sich ja auch die Frage nach dem akzeptablen Zeitaufwand. Irgendwann wird jedes kleine Feuer groß, wenn genügend Zeit verstreicht.

Das sind Argumente, die ich selbstverständlich anerkenne. In meiner vorherigen Antwort habe ich diesen Aspekt bereits angeschnitten. Allerdings liegt in den meisten mit bekannten Fällen eines Fehlalarmes (sowohl in Einsatzlagen des Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung als auch des Rettungsdienstes) eben keine solche Argumentation vor, sondern schlichtweg Faulheit, Dummheit etc. Ein Beispiel (nicht aus der Presse, nicht aus irgendwelchen Blaulichtdokus, sondern von einem Kollegen auf meiner Wachabteilung): Einsatz für RTW und NEF, Stichwort "vermutlich ACS, an der Bushaltestelle XY". Man fuhr dorthin, traf den beschriebenen Mann an, befragte ihn, was er für Beschwerden habe: keine. Ratlosigkeit in allen Gesichtern. Man ruft den Anrufer zurück, was ihn zum Notruf veranlasst habe, Aussage: "Ich bin vorbei gefahren und der hat sich an die Brust gefasst, das ist für mich ein Herzinfarkt". Der "Patient" berichtete, er habe keinerlei Beschwerden und habe sich gekratzt. Ein VÖLLIG unnötiger Einsatz (der dem Anrufer übrigens in Rechnung gestellt wurde), der mit vernünftiger, persönlicher Inaugenscheinnahme der Situation hätte vermieden werden können.

Mit Deiner Aussage widersprichst Du zudem allem, was die Feuerwehren bis hin zum DFV den Menschen seit Jahrzehnten predigen: Ihr braucht nichts zu befürchten, wenn ihr in gutem Glauben handelt.
Siehe auch hier:
https://www.ka-news.de/region/karlsruhe/wenn-die-feuerwehr-umsonst-anrueckt-fehlalarme-als-routine-art-543071
https://www.rnd.de/wissen/feuerwehr-rueckt-bei-fehlalarm-aus-was-kostet-ein-falscher-notruf-LDC3V2D7SBDDVFCXX43HOKH2D4.html
https://www.sueddeutsche.de/geld/feuerwehreinsatz-wer-zahlt-wenn-s-brennt-1.2800722

Ja. Korrekt. Dazu stehe ich auch. Warum? Das möchte ich dir gern erklären.

Diese "Standard-Phrase" der lieben erste-Hilfe-Ausbilder ("Lieber einmal zu viel als zu wenig anrufen") ist in den letzten Jahren DERART außer dem Maß angewandt worden, dass in Großstädten, Kleinstädten und auf dem Land die völlige Überlastung der Feuerwehr und Polizei an der Tagesordnung ist, so drastisch, dass es in Berlin inzwischen vorkommt, dass Patienten mit Löschfahrzeugen in Krankenhäuser transportiert werden, weil sämtliche Rettungsdienstfahrzeuge auf Stunden ausgebucht sind. Ich denke, ich brauche dir den aktuellen Pressespiegel bezüglich dieser Situation nicht zitieren, du kommst meines Wissens nach auch aus "der Branche". Diese Situation, das Verhalten der Bürger, dieses Anspruchsdenken, dass für JEDEN (sprichwörtlich!) "Furz" angerufen wird, muss limitiert werden, weil es sonst im schlechtesten Falle fatale Folgen hat. Und diese tragen die wirklichen Notfallpatienten oder generell Hilfesuchende, für die wir gemäß unserem Auftrage da sein müssen, nicht für Menschen mit Albträumen, Toastbrotmangel, Bauchweh seit einer Woche, Hämatomen, Hunger und Durst, Fieber, schreienden Babys etc. Und diese Limitierung des Anspruchsdenkens geht nur über das Portemonnaie. Aufklärung und Bitten hilft nicht, das haben wir Jahre lang versucht. Ich rede nicht von der Omi im fünften Stock ohne Fahrstuhl, die dazu noch auf den Rollator angewiesen ist und bei unklaren Hilfeschreien die Polizei ruft. Ich rede von jungen, mobilen und eigentlich intelligenten Menschen, die es nicht einsehen, dass man bei einem schlafenden Obdachlosen nicht die Feuerwehr anruft oder bei dem Gestank nach Abwasserkanal im Hausflur nicht den "Weltalarm" auslöst (beides Einsätze der letzten zwei Schichten bei mir).

Das Problem zieht Wellen auf vielerlei Ebene: das Einsatzaufkommen klettert rapide, die Kollegen sind kurz-, mittel- und langfristig überlastet, kündigen, gehen in den Tagesdienst, weil sie nicht mehr können, die Versorgungsqualität insbesondre am Patienten sinkt, weil man nach zehn mal Schwachsinn in der Schicht, den Apoplex einfach nicht mehr ernst nimmt (sorry, ja, plakativ, aber das Prinzip sollte klar sein). Das Abwälzen aller Befindlichkeitsstörungen auf die BOS MUSS aufhören, sonst sehe ich hier in fünf Jahren britische Zustände.

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26Sammy112  02.03.2023, 19:40
@iwaniwanowitsch

Gut, ich denke, wir haben hier sehr unterschiedliche Erfahrungen und Sichtweisen, die sicherlich auch Folge sehr unterschiedlicher Einsatzbereiche ("örtliche Gegebenheiten") sind.

Ich denke, Du siehst das Ganze eher aus großstädtischer und rettungsdienstlicher Sicht. Und da ist es sicher so, wie Du es beschreibst. Gerade im Bereich des Rettungsdienstes kann ich mir sehr gut vorstellen bzw. weiß ich, dass der RTW gerne mal als Taxi missbraucht wird.

Ich bin hier seit 25 Jahren im eher ländlich-kleinstädtischen Gebiet im Einsatz und ausschließlich im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr. Und hier haben wir a) relativ wenige Fehlalarme und b) sind die Menschen hier, denke ich, noch deutlich selbstständiger als in der Großstadt. Hier wird bei einem umgestürzten Baum noch zur privaten Säge gegriffen, der Keller wird selbst gefeudelt und für eine Katze im Baum ruft auch niemand die Feuerwehr ;-)

Ich kenne es hier tatsächlich genau anders herum: Die Menschen haben oft viel zu viel Angst davor, den Notruf zu wählen. Ich erlebe es immer wieder, dass wir privat angerufen werden mit der Bitte "mal eben vorbei zu kommen, aber ohne "Großes Aufgebot". Einmal sogar bei einem ausgedehnten Küchenbrand... der Anrufer saß im Hausflur und rief uns privat an: "Meine Küche brennt, ich brauche hier mal ein, zwei Feuerwehrleute. Aber nicht, dass ihr gleich mit 3 Fahrzeugen und 30 Mann anrückt, das wird mir zu teuer...".

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iwaniwanowitsch  04.03.2023, 09:11
@26Sammy112

Dem stimme ich vollumfänglich zu!

Das Problem ist halt, dass wir sowohl in den Bereichen Rettungsdienst UND Brandschutz/Hilfeleistung durch unsinnige Einsätze auf die Überlastung zusteuern. Der Trend geht seit Jahren in die falsche Richtung.

Da beneide ich dich doch zugegeben etwas um deinen Einsatzbereich.

Wenn ich deine Erfahrungsberichte lese, fällt mir einfach auf, dass die Leute das "gesunde Verhältnis zu den Dingen" verloren haben, sowohl bei dir (wo völlig untertrieben wird) als auch bei mir (wo völlig übertrieben wird).

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Ich bezweifle, dass die ganze Geschichte so stimmt. Wenn die Rauchentwicklung so stark ist, bemerkt man das ja selbst und die Feuerwehr kann den Brandherd zu deiner Firma ganz leicht zurück verfolgen. Auch wird dein Chef sich vermutlich wundern, wo sein Mitarbeiter ist, wenn der plötzlich abhaut, wenn die Feuerwehr zu ihm, also dem lokalisierten Brandherd, kommt.

Falls sie aber doch stimmen sollte, solltest du dazu stehen, was passiert ist und dich den Behörden stellen. Das nennt man Verantwortung übernehmen.


EddiR  28.02.2023, 16:06

Ich denke, da liegst Du bissel falsch! Siehe meine Antwort!

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Also wenn es relevant gewesen wäre wären die sicherlich zu dir gekommen und hätten dir das gesagt.

Sofern die Rauchentwicklung im Rahmen war und du in zulässiger Weise mit dem Gasbrenner gearbeitet hast, dann sähe ich da kein wirkliches Problem.