Feuerwehr einsatz während FSJ?

5 Antworten

Grundsätzliches ist es wie in jedem anderen Beruf auch, also in der Theorie darfst du während der Arbeitszeit zum Feuerwehreinsatz, die Frage ist allerdings ob du vielleicht in einem Bereich dein FSJ machst, in dem es halt nicht möglich ist. Im Rettungsdienst kann man ja zum Beispiel auch wenn man hauptamtlich dort arbeitet nicht zum Feuerwehreinsatz.

Außerdem sollte man sich natürlich immer überlegen wem man an den Karren fahren möchte. Natürlich ist es doof, wenn der Arbeitgeber das nicht möchte, aber wenn man da weiter arbeiten möchte, darf man es natürlich nicht auf Krampf erzwingen, weil dann war man vermutlich die längste Zeit dort.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Zugführer in einer größeren bayerischen Feuerwehr
Von Experte iwaniwanowitsch bestätigt

Ein FSJ ist kein Arbeitsverhältnis, dementsprechend ist deine Einsatzstelle bzw. dein Träger auch kein Arbeitgeber und folglich fallen sie nicht unter die Gesetze, denen zufolge Arbeitgeber ihre Mitarbeiter zum Einsatz gehen lassen müssen.

Aber auch davon abgesehen, es gibt Funktionen, die man nicht einfach so niederlegen kann. Orte, von denen man nicht so einfach weg gehen kann. Weil man dadurch neue Gefahrenpotentiale auslösen oder wichtige Pflichten vernachlässigen würde. So, wie z.B. eine alleinerziehende Mutter nicht einfach ihren Dreijährigen daheim zurücklassen kann oder ein Chirurg nicht einfach einen aufgeschnittenen Patienten im OP liegen lassen kann, erfüllst du ggf. auch eine Funktion, die in dem Moment nicht entbehrlich ist.

Und selbst, wenn der Arbeitgeber dich gehen lassen muss und deine Arbeit auch mal ein paar Stunden liegen bleiben kann, ist es keine gute Idee, sich mit dem Arbeitgeber zu überwerfen. Ein angepisster Arbeitgeber ist nicht die beste Zukunftsaussicht.

Das steht im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz deines Bundeslandes. Kurz BHKG.

Hierbei ist es meistens so, dass Auszubildende, Schüler, Studenten und Sonstige das BHKG nicht betrifft, da diese in keinem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis mit dem entsprechenden Betrieb stehen. Ein Ausbildungsverhältnis oder ein FSJ wird im BHKG nicht erwähnt und ist somit auch nicht gemeint.

Ergo ist dein Arbeitgeber, oder was auch immer, nicht verpflichtet, dich freizustellen. Wenn er das macht, dann auf freiwilliger Basis.

Das musst du mit deinem Arbeitgeber klären ob du zu Einsätzen darfst. Aber wen ich den Chef wäre würde ich dir grünes Licht geben da ich es sehe sehr cool finde wen jemand das macht

Du bist volljährig und freiwillig bei der Freiwilligen Feuerwehr.

Welches Gesetz sollte Dich hindern?

Keins.

Du gehst freiwillig in die Flammen.

Sonst lass es.

Ein- und Austritt sind Freiwillig, alles dazwischen ist Pflicht

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und freiwillig bei der Freiwilligen Feuerwehr

Herzlichen Glückwunsch, du sitzt dem selben Missverständis auf wie andere, die sich noch nie mit dem Thema beschäftigt haben.

De "Freiwillig" bezieht sich auf Eintritt und Austritt. Da aber die ehrenamtlichen Einsatzkräfte ein Pflichtaufgabe der Gemeinde ausüben, muss sich die Gemeinde auch auf sie verlassen können. Deshalb sieht jedes einzelne Landesgesetz in Deutschland vor, dass Feuerwehrleute bei Alarm immer unverzöglich zum Einsatz erscheinen müssen. Und von Arbeitgebern dafür freigestellt werden müssen.

Gesetzliche Verpflichtung. Die man freiwillig eingegangen ist. Das ändert nichts daran, dass es eine gesetzliche Verpflichtung ist.

Du gehst freiwillig in die Flammen.

Wie siehst du das eigentlich, wenn's mal bei dir brennt und ggf. ein Mensch vermisst wird, an dem dir was liegt? Sagst du dann auch zu den Feuerwehrleuten, dass sie ja freiwillig bei der Feuerwehr sind und dir nicht unbedingt helten müssen?

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