Freistellung zum Feuerwehreinsatz während Arbeitszeit?

4 Antworten

Das Landesfeuerwehrgesetz BaWü besagt ganz klar:

§ 15
Freistellung, Entgeltfortzahlung
(1) Nehmen ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr während der Arbeits- oder Dienstzeit an Einsätzen oder an der Aus- und Fortbildung teil, sind sie für die Dauer der Teilnahme von der Arbeits- oder Dienstleistung freigestellt. Dies gilt auch für eine angemessene Ruhezeit nach Einsätzen. Die Teilnahme an Aus- und Fortbildungslehrgängen ist dem Arbeitgeber oder Dienstherrn rechtzeitig mitzuteilen. Eine Kündigung oder Entlassung aus einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis, eine Versetzung an einen anderen Beschäftigungsort und jede sonstige berufliche Benachteiligung aus diesem Grund sind unzulässig.
(2) Die Gemeinde hat dem privaten Arbeitgeber auf Antrag seine auf Grund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung erbrachten Entgeltfortzahlungsleistungen zu erstatten, wenn die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers durch den Feuerwehrdienst verursacht wurde. Ein bestehender Erstattungsanspruch des privaten Arbeitgebers geht auf die Gemeinde über.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Maschinist /Servicetechniker für Feuerwehr Einsatzfahrzeuge

Man sollte hier aber noch auf § 16 hinweisen, denn das Gehalt muß der ArbG in BW nicht weiterzahlen; man bekommt den Verdienstausfall auf Antrag erstattet...

Es gibt auch andere Bundesländer, wo es eine Pflicht zur Lohnfortzahlung gibt - in BW umfasst die Lohnfortzahlung nur den einsatzbedingten Krankheitsfall (siehe § 15 (2)).

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Muss der Arbeitgeber mich laut Gesetz freistellen?

Ja. Wobei es natürlich Berufe gibt, in denen das nicht geht... ich kann z.B. meinen Job im Rettungsdienst verlassen, wenn meine Feuerwehr alarmiert wird. Als einziger Sicherungsposten in irgendeiner Schaltzentrale oder als Lehrer wirds ebenfalls schwierig.

Wie sieht es mit Ruhezeiten während dem Einsatz aus?

Während des Einsatzes hast du keine Ruhezeit. Du bist im Einsatz, oder nicht mehr.

Was ist wenn ich nachts einen Einsatz hatte und am Tag wieder früh zur Arbeit muss?

Das Landes-Feuerwehrgesetz Baden-Württembergs gesteht dir nach dem Einsatz noch eine "angemessene" Erholungszeit zu, bevor dich der Arbeitgeber wieder einspannen kann. Wenn der Einsatz zum Beispiel von 19:00 bis nächsten Morgen 05:00 ging, musst du vor deiner Arbeitstätigkeit erstmal schlafen gehen. Auch, wenn die Arbeitszeit erst um 06:00 beginnt.

Habt ihr da vielleicht ein paar hilfreiche Antworten oder Links für mich?

Solche Dinge sollte man dir eigentlich in der Grundausbildung erklären, und die nächstbeste Führungskraft deiner Feuerwehr sollte das ebenfalls auswendig runterleiern können.

Wenn du bei der Feuerwehr bist solltest du auch eine Grundausbildung (Truppmann nach FwDV 2) haben. Da gibt es das Ausbildungsthema "Gesetzliche Grundlagen". In dem Thema sollte der Ausbilder auch auf die Fragen eingegangen sein. Wenn nicht dann solltest wenigstens wissen wo es steht.

Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg