Festplatte nach dem Auspacken zurücksendbar?

6 Antworten

Ich hatte ebenfalls vor paar Monaten ein Festplattendefekt. Habe mir eine neue gekauft. Diese ging in nicht mal 3 Tagen wieder kaputt.. 

Ich habe sie bei dem, wo ich sie kaufte überprüfen lassen und habe ersatz bekommen.

Ich glaube soweit das nirgends explizit steht hat man für alles (glaube 2 Jahre) Garantie.

thegoodman  19.08.2016, 08:36

Nein, Garantie ist Kulanz des Herstellers. Die Gewährleistung geht 24 Monate lang und ist nachdem Gesetz pflicht. Die Garantie komplett freiwillig. 

0
DarkSoul13  19.08.2016, 08:38
@thegoodman

Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden.

Und da diese anscheinend davor schon bestand hat er anrecht die umzutauschen.

Hatte ich anders im Kopf aber naja Wiki regelt das.

0
DerDudude  19.08.2016, 08:37

Garantie hat man nie. Es sei denn der Händler gibt eine freiwillige Garantie auf Produkte mit bestimmten, von ihm festgelegten Leistungen.

Was du vermutlich meinst, ist die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren Dauer. Damit ist der Händler verpflichtet, dass die verkaufte Ware 2 Jahre lang so funktioniert, wie es angedacht ist. Sollte sie das nicht, dann hat der Händler 2 Versuche, um die Ware funktionstüchtig zu machen, bevor der Anspruch des Kunden besteht, die Ware zurückzugeben und den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen.

1
DarkSoul13  19.08.2016, 08:42
@thegoodman

Aber wenn Ware defekt geliefert wird, dann hat er trotzdem das Anrecht an Ersatz. Weil sonst kann dir ja jeder 2. defekte Ware senden

0

Wenn der Händler fies ist kann er Fragen ob du die Festplatte auch in einer ordnungsgemäßen Umgebung verbaut hast (ESD Arbeitsplatz). Wenn der schaden offensichtlich ist das du die Festplatte vielleicht geschrottet hast durch eine Überspannung (Statische Aufladung) dann muss er Sie nicht zurücknehmen. ... Glaube aber nicht das ein Händler das bei einer einzigen Festplatte machen würde.

Du kannst auch ausgepackte und benutzte Dinge innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware inkl. Widerrufsbelehrung zurückschicken.

Allerdings hat der Händler nach § 357 BGB Absatz 3 (Quelle: http://www.fernabsatz-gesetz.de/faqsfernabsatzundmehr.htm) ein Recht auf einen Wertersatz. Das heißt, dass die Ware durch das Nutzen einen gewissen Wertverlust erlitten hat und du diesen Wertverlust ausgleichen musst, wenn der Händler darauf besteht und einen angemessenen Betrag nennt.

Ja, garantie sollte schon drauf sein, nur wenn die festplatte noch intakt ist, wird das nichts mit dem Umtausch

Die Festplatte kannst du auf jeden Fall zurückschicken.