Fernstudium mit Aufenthaltstitel nach §18a?
Hallo zusammen, ich stehe vor einer großen Entscheidung und brauche paar Infos.
Nach der Ausbildung habe ich angefangen Vollzeit zu arbeiten und bin am überlegen an der Fernuni Hagen gleichzeitig noch Vollzeit Psychologie zu studieren, es wird sicher anstrengend sein, aber ich bin bereit das zumindest auszuprobieren und evtl. dann auf Teilzeit wechseln.
Nun aber besitze ich den Aufenthaltstitel nach 18a zur Erwerbstätigkeit mit Berufsausbildung und da ich Vollzeit arbeite gilt das ja auch als meine Haupttätigkeit , ich finde im Internet keine Infos dazu ob man dann noch ein Fernstudium absolvieren kann gleichzeitig?
Ein Präsenzstudium geht ja nicht, dazu findet man genug infos. Laut chatgpt darf ich nebenbei noch ein Fernstudium machen, weil es dann als Nebentätigkeit bzw. Weiterbildung gilt.
Kennt sich da jemand aus? Oder hat selber Erfahrung oder von anderen mitbekommen?
Vielen Dank 🙏☺️
1 Antwort
Dein Aufenthaltstitel nach §18a ist an deine Vollzeit-Erwerbstätigkeit gebunden. Ein Fernstudium, selbst wenn es flexibel ist, wird nicht als Nebentätigkeit im Sinne einer bezahlten Beschäftigung angesehen, sondern als Ausbildung.
Das Hauptproblem ist, dass ein umfangreiches Psychologie-Fernstudium als Haupttätigkeit interpretiert werden könnte, was im Konflikt mit dem Zweck deines Aufenthaltstitels stünde.
Frag deine Ausländerbehörde. Nur sie kann dir eine verbindliche Auskunft geben, ob und wie ein solches Studium mit deinem Titel vereinbar ist. Fernuni Hagen kontaktieren. Erkundige dich dort nach Erfahrungen mit ähnlichen Fällen.
Bei Unsicherheiten kann ein Fachanwalt für Migrationsrecht helfen.
Verlass dich nicht auf Online-Informationen, da falsche Annahmen deinen Aufenthaltstitel gefährden könnten.