Fernstudium mit Aufenthaltstitel nach §18a?

1 Antwort

Dein Aufenthaltstitel nach §18a ist an deine Vollzeit-Erwerbstätigkeit gebunden. Ein Fernstudium, selbst wenn es flexibel ist, wird nicht als Nebentätigkeit im Sinne einer bezahlten Beschäftigung angesehen, sondern als Ausbildung.

Das Hauptproblem ist, dass ein umfangreiches Psychologie-Fernstudium als Haupttätigkeit interpretiert werden könnte, was im Konflikt mit dem Zweck deines Aufenthaltstitels stünde.

Frag deine Ausländerbehörde. Nur sie kann dir eine verbindliche Auskunft geben, ob und wie ein solches Studium mit deinem Titel vereinbar ist. Fernuni Hagen kontaktieren. Erkundige dich dort nach Erfahrungen mit ähnlichen Fällen.

Bei Unsicherheiten kann ein Fachanwalt für Migrationsrecht helfen.

Verlass dich nicht auf Online-Informationen, da falsche Annahmen deinen Aufenthaltstitel gefährden könnten.