Fenster aus den Angeln?

3 Antworten

Du bist als Mieter verpflichtet, dem Vermieter zeitnah Schäden/Mängeln mitzuteilen. Sofern du den Schaden nicht verursacht hast, muss der Vermieter ihn auf seine Kosten beseitigen lassen. Teile deinem Vermieter den Mangel schriftlich per Einwurfeinschreiben mit und fordere ihn auf den Mangel beseitigen zu lassen. Eine Frist von zwei Wochen halte ich für angemessen.

Nein, du musst den Vermieter nicht in alle Räume lassen. Wenn der Vermieter zeitgleich die anderen Fenster in deiner Wohnung prüfen will, solltest du ihn tunlichst nicht daran hindern.

Keryma 
Fragesteller
 14.10.2019, 19:44

Danke für die schnelle Antwort. Wollte das Fenster ganz normal öffnen, also selber verursachen wäre doch nicht möglich, das er mir dass vorwerfen könnte oder?

Habe in meinem Mietvertrag stehen, das Klein Reparaturen bis 75,-€ ich als Mieter selber tragen muss, fällt das unter Klein-Reparaturen?

Wenn er sich alle angucken mag, werde ich Ihn natürlich dies tun lassen.

0
Lotta1965  14.10.2019, 19:49
@Keryma

Wenn das Fenster z. B. nur neu eingestellt werden muss, ist es durchaus möglich, dass es unter Kleinreparaturen fällt. Mit Sicherheit kann ich dir das also nicht sagen. Lass dir aber vom Vermieter nicht einreden, dass du dich mit 75 € an den Kosten beteiligen müsstest, das versuchen viele gern. Ab einem Rechnungsbetrag von 75,01 € zahlt der Vermieter ganz allein.

2
Indianer66  15.10.2019, 04:23
@Lotta1965

Denke, dass die Kosten weit über 75 € liegen. Selbst bei einer Einstellung beträgt die Arbeitszeit gut 30 Min. Der normale Stundensatz beträgt ca. 50 €, wären vllt. 35 € plus An - und Abfahrtzeit je nach Entfernung 30 € = 65 € zzgl. MwSt. ist man bei ca. 70 - 80 €. Da aber oft geschummelt wird ( weil der Verbraucher blöd ist ), tippe ich auf ca. 100 € mindestens. Um Geld zu verdienen raten die Monteure auch nicht zur einfachsten Lösung, nein, es muss gleich ein neues Fenster eingebaut werden.

0
Lotta1965  15.10.2019, 06:16
@Indianer66

Daher habe ich mich ja mit der Einschätzung ob Kleinreparatur oder nicht lieber nicht festgelegt. Dennoch wird der Vermieter vielleicht auch seine Haus- und Hoffirma haben, die für ihn arbeitet. Dann wiederum kann es hinkommen. Ich habe z. B. für die Einstellung meines Wohnzimmerfensters bei meinem Stammhandwerker nichts bezahlt - gab halt für jeden Handwerker dann ´n Kaffee und ´n 10er Trinkgeld :-)

0
imager761  15.10.2019, 07:43
@Lotta1965
Wenn das Fenster z. B. nur neu eingestellt werden muss, ist es durchaus möglich, dass es unter Kleinreparaturen fällt.

Bei einer wirksamen Kleinreparaurklausel kommt es auf das Verschulden des M gerade nicht an: Er trägt jeden Mangel an den Fensterverschlüssen immer bis zur Höchstgrenze im Einzelfall und dem Jahresaufwand nach entweder ganz oder garnicht :-O

0
imager761  15.10.2019, 07:50
@Indianer66

Ich kenne Monteure, die sich dieses Geschäft insbes. mit großen Wohnungsbaugesellschaften nicht entgehen lassen und auf entsprechenden Auftrag des VM hin mit 74,99€ in Rechnung stellen. In Mischkalkulation, also auch den Folgeauftrag, wo er nur 5 Minuten Einstellungen vornahmen.

0
Lotta1965  15.10.2019, 11:22
@imager761

Wo habe ich behauptet, dass der Mieter nur bei Eigenverschulden die Kosten bei einer Kleinreparatur zu tragen hat? Oder willst du wieder nur stänkern?

0
imager761  15.10.2019, 16:08
@Lotta1965

Du hast genau das Gegenteil suggeriert: Die Formulierung "Wenn das Fenster z. B. nur neu eingestellt werden muss, ist es durchaus möglich, dass es unter Kleinreparaturen fällt" ist insoweit irreführend falsch, dass auch und gerade bei Verschleiß, Ermüdungsbruch usw. ohne Verschulden des M er Instandsetzungen innerhalb der Höchstgrenzen an Fensterverschlüssen zu tragen hat, die unstreitig als dem häufigen Gebrauch unterliegend unter diese Bestimmung fallen.

Einfacher: Er zahlt immer innerhalb der Höchstgrenzen wg. der Klausel, bei Eigenverschulden auch darüberhinaus wg. Beschädigung der Mietsache.

0
Lotta1965  15.10.2019, 18:54
@imager761

Das ist doch Quatsch, das interpretierst du da so rein. Die Aussage hat nichts - aber auch gar nichts mit einem möglichen Verschulden oder Nichtverschulden des Mieters zu tun, sondern lediglich mit den Reparaturarbeiten.

Eine einfache Neueinstellung des Fensters dürfte logischerweise preiswerter ausfallen als eine größere Reparaturarbeit am Fenster. Somit könnten die Kosten dafür durchaus noch in die Grenze der Kleinreparatur fallen - denn alles was darüber liegt, zahlt der Vermieter allein. Es sei denn, den Mieter trifft ein Eigenverschulden.

Hör doch einfach mal auf, irgenwo was reinzuinterpretieren, was da nicht steht nur um deinen Senf dazu zu geben und rumzustänkern. Du willst mir was erklären, was ich nicht anders in meiner Antwort und meinen Kommentaren geschrieben habe. Ende der Durchsage!

0

Du musst den Mangel anzeigen, egal ob du kein gutes Verhältnis zum VM hast.

Wichtig ist zu Wissen, wenn du nicht richtig lüften kannst, könnte Schimmel entstehen und der VM könnte dir das später anhängig machen. Es heißt ja oft : " Sie haben zu wenig gelüftet und geheizt ".

Ansonsten teile ich die Ansicht von " Lotta 1965 ". Ich bin selbst VM und weiß über gewisse Umstände bescheid und wie es ausgehen kann. Gott sei Dank läuft es mit meinen Mietern gut weil ich ein gutes Verständnis für die Belange habe.

Wenn du kein Verhältnis zum VM hast, woran liegt es ? Mietschulden ? Wenn dem so ist, sollte man etwas aufpassen was man sagt und tut. Aber : das eine hat nichts mit dem anderem zu tun.

Ein kleiner Tipp von mir : sieh dir mal den § 535 BGB an.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Keryma 
Fragesteller
 15.10.2019, 07:46

Keine Mietschulden oder ähnliches, der Vermieter wurde gewechselt und hat direkt eine Mieterhöhung vollzogen, was sein gutes Recht ist, aber sein Schreiben war nicht gültig und hat es seit 5 Monaten nicht geschafft, ein richtiges Schreiben aufzusetzen. Nebenkostenabrechnung fehlt für dieses Jahr auch noch seit 1 Monat.

Ich habe das Fenster ganz aufgemacht um die Fenster zu putzen, als ich es schließen wollte, ging es schon schwer zu. Nun ist es zu, kann es aber wie oben beschrieben nicht mehr öffnen.

Verstehe ich das richtig, wenn die Reparatur zum Beispiel 100,-€ kosten würde, müsste ich 75,-€ davon tragen?

0
Lotta1965  15.10.2019, 11:28
@Keryma
Nebenkostenabrechnung fehlt für dieses Jahr auch noch seit 1 Monat.

Für dieses Jahr? Nun mach mal halblang - das Jahr ist noch nicht mal zu Ende. Und für die NK-Abrechnung 2019 hat der Vermieter noch 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraumes Zeit - also mindestens bis 31.12.19. Es kann also gar nicht sein, dass die NK-Abrechnung seit 1 Monat fehlt

Verstehe ich das richtig, wenn die Reparatur zum Beispiel 100,-€ kosten würde, müsste ich 75,-€ davon tragen?

Nein - das habe ich aber bereits versucht, dir in meinem Kommentar oben zu erklären.

0
Keryma 
Fragesteller
 15.10.2019, 12:32
@Lotta1965

Es ist die NK 2018, normal habe ich die immer im September bekommen.

ja stand auf dem Schlauch etwas :D

0
Lotta1965  15.10.2019, 12:48
@Keryma

Bei kalenderjährlicher Abrechnung hat dein Vermieter aber auch hier noch Zeit bis 31.12.19.

0
Indianer66  15.10.2019, 14:56
@Keryma

Nein, musst du nicht. Die meisten MV haben eine Kleinreparaturklausel pro Schaden von 75 €, glaube bis 8 % der Nettokaltmiete pro Jahr. Ist der Schaden höher als 75 € kommt der VM dafür auf.

0
Kann ich dafür den Vermieter anrufen

Das musst du sogar. Anzeige von Mängeln der Mietsache sind mietvertragliche Nebenpflicht. Widrigenfalls trägst du die Folgekosten, falls das Fenster z. B. herausbricht und zerstört würde.

und komme ich für die Kosten auf oder übernimmt das der Vermieter?

Das kommt darauf an: Handelt es sich um Verschleiß, etwa Bruch eines Riegels durch jahrelangen bestimmungsgemäßen Gebrauch, fällt diese Instandsetzung dem VM an.

Hast du das Fenster aber z. B. in falscher Griffstellung geöffnet oder geschlossen und dadurch die Verriegelung verbogen oder gebrochen, ist diese Beschädigung von dir zu tragen.

muss ich Ihn in alle Räume lassen?

Das musst du bei entsprechender Ankündigung durchaus. Der VM kann sein Besichtigungsrecht n. § 809 BGB bei dieser Gelegnehit wahrnehmen, um etwa verschlissene Fugen oder Rolladengurte zu prüfen, bevor dadurch ein größerer Schaden entsteht. Aus gegebenem Anlass, wenn der in anderen Wohnung bereits auftrat oder turnsgemäß, wenn er das vor Monaten zum letzten Mal prüfte. Regelmäßige Inspektionen durchführen und Herumschnüffeln darf er hingegen nicht.

G imager761

imager761  15.10.2019, 07:36

Ich lese gerade, dass eine Kleinreparaturklausel vereinbart ist. In dem Fall käme es auf (d)ein Verschulden nicht an; Reparauren an Fensterverschlüssen fallen darunter und daher trägst du die Rechnung bis exakt 75€ Gesamtbetrag.

Ab 75,01 € der VM; außerdem dann, wenn damit der zulässige Jahresaufwand an Kleinreparaturen, die du bereits übernommen hast, für 2019 überschritten würde.

G imager761

0
Keryma 
Fragesteller
 15.10.2019, 07:46

Keine Mietschulden oder ähnliches, der Vermieter wurde gewechselt und hat direkt eine Mieterhöhung vollzogen, was sein gutes Recht ist, aber sein Schreiben war nicht gültig und hat es seit 5 Monaten nicht geschafft, ein richtiges Schreiben aufzusetzen. Nebenkostenabrechnung fehlt für dieses Jahr auch noch seit 1 Monat.

Ich habe das Fenster ganz aufgemacht um die Fenster zu putzen, als ich es schließen wollte, ging es schon schwer zu. Nun ist es zu, kann es aber wie oben beschrieben nicht mehr öffnen.

Verstehe ich das richtig, wenn die Reparatur zum Beispiel 100,-€ kosten würde, müsste ich 75,-€ davon tragen?

0
Keryma 
Fragesteller
 15.10.2019, 07:49
@Keryma

Leider habe ich hier fälschlicherweise Kommentiert, was jemand anderem galt, somit die Antwort für dich.

Ich habe bisher noch keine Reparatur in Anspruch genommen, weil bisher nichts auftrat. Wenn ich den Vermieter kontaktiere und er damit einverstanden ist nur das Fenster zu reparieren ohne vorher angekündigt zu haben, sich die Wohnung anzuschauen, muss ich Ihn ohne Termin nicht die Wohnung zeigen oder? Mir geht es nur ums Prinzip, habe nichts zu verstecken oder dergleichen.

0
imager761  15.10.2019, 07:54
@Keryma
Verstehe ich das richtig, wenn die Reparatur zum Beispiel 100,-€ kosten würde, müsste ich 75,-€ davon tragen?

Nein, genau dann gerade nicht. Du zahlst mit Kleinreparaturregelung jede Reparatur an Fensterverschlüssen, egal ob es dein Verschulden war, aber nur dann, wenn die Rechnung im Einzelfall 75,00 EUR oder weniger beträgt und du in diesem Jahr nicht schon so viele Kleinreparturen übernommen hast, das der vereinbarte Jahreshöchstwert mit dieser Rechnung überschritten wäre.

0
Keryma 
Fragesteller
 15.10.2019, 08:24
@imager761

Vielen Dank für die fixe Antwort. Werde dann mal ein Schreiben aufsetzen.

0
imager761  15.10.2019, 08:46
@Keryma

Noch einmal: Wenn sich der Vermieter mit dem Monteur rechtzeitig ankündigt, hat er das Recht, sich bei dieser Gelegenheit auch die übrige Wohnung anzusehen.

In allen Mieträumen, aber nicht Schränken, seine Bausubstanz und Wartungsrückstand zu prüfen.

Etwa auch alle anderen Fenster, bevor er demnächst wieder jemanden vorbeischicken und dann ggf. selbst bezahlen muss, der das in diesem Termin bereits für wesentlich geringeren Mehraufwand gleich mit erledigen könnte.

Das ist das Prinzip "Anspruch auf Ansehung der Sache", § 809 BGB, gerade wenn man nichts zu verbergen hat und die Wohnung rechtzeitig so herrichten kann, wie man sich nicht blamieren wollte.

0
Keryma 
Fragesteller
 15.10.2019, 14:19
@imager761

Ich habe nun alle Fenster kontrolliert und die anderen Fenster in der Wohnung lassen Luft durch, also schließen nicht richtig. Ich habe auch im Internet gelesen, das die Reparatur an den Scharnieren nicht Mieter Sache ist, sondern die Kosten auf den Vermieter fallen. Kann das sein ?

0
imager761  15.10.2019, 15:58
@Keryma
Ich habe auch im Internet gelesen, das die Reparatur an den Scharnieren nicht Mieter Sache ist, sondern die Kosten auf den Vermieter fallen. Kann das sein ?

Ja, aber nur dann, wenn eben keine Kleinreparaturklausel mietvertraglich wirksam vereinbart wurde und damit genau selbst diejenigen Reparaturen an Einrichtungen, die dem häufigen Gebrauch des M unterliegen, nicht mehr der grundsätzlichen Instandhaltungspflicht des VM n. § 535 BGB unterliegen.

G imager761

0