Fasten sahur?
guten Tag, habe so um fast 6:00 Uhr gegessen zu dem Zeitpunkt war das shuruk Gebet. Hatte leider mein Wecker verpasst, ich möchte jedoch nicht aufhören zu fasten. Soll ich mein Fasten jetzt brechen oder lieber beten.
2 Antworten
Du hast absichtlich dein Fasten gebrochen indem du gegessen hast nur weil du dein Wecker verpasst hast
Wer das Fasten bricht – und sei es nur für einen Tag – und das ohne Entschuldigung, hat eine große Sünde begangen und sich dem Zorn und der Strafe Allahs ausgesetzt. Man muss aufrichtig bereuen und die Tage, an denen man nicht gefastet hat, nachholen, so die Mehrheit der Gelehrten; einige von ihnen berichteten, dass in diesem Punkt Einigkeit herrschte.
Du solltest für den Rest des Tages weiter fasten. Wegen der Heiligkeit des Monats ist es nicht erlaubt, das Fasten zu beenden
Sühne für absichtliches Fastenbrechen
Sie muss also drei Tage fasten, um die Tage nachzuholen, an denen sie nicht gefastet hat. Wenn sie an den drei Tagen, an denen sie nicht gefastet hat, tagsüber Geschlechtsverkehr hatte, muss sie auch für diesen Tag Sühne (kaffarah) leisten und das Fasten nachholen. Hatte sie an zwei Tagen Geschlechtsverkehr, so muss sie zwei Sühneleistungen erbringen und zwei Tage nachholen.
Die Sühne besteht darin, einen Sklaven zu befreien; wenn das nicht möglich ist, muss sie zwei Monate hintereinander fasten; wenn sie dazu nicht in der Lage ist, muss sie sechzig arme Menschen mit den örtlichen Grundnahrungsmitteln versorgen. Außerdem muss sie Allah um Vergebung bitten
https://islamqa.info/en/answers/26866/deliberately-breaking-the-fast-in-ramadan-with-no-excuse
Wenn ein Muslim tagsüber im Ramadan mit seiner Frau Geschlechtsverkehr hat, muss er bereuen und zweitens wird die Sühne verlangt. Er ist verpflichtet, einen Sklaven zu befreien. Wenn dies nicht möglich ist, muss er sechzig Tage fasten, und zwar für jeden Tag, den er das Fasten durch Geschlechtsverkehr gebrochen hat. Wenn er nicht fasten kann, dann muss er für jeden Tag des Fastens, den er durch Geschlechtsverkehr gebrochen hat, sechzig Arme speisen. Wenn er nur einige Tage fasten kann, dann muss er so viele Tage fasten, wie er kann, und den Rest durch Armenspeisung sühnen.
Wenn jemand, der im Ramadan fastet, sein Fasten bricht, indem er während des Tages absichtlich Geschlechtsverkehr hat, dann muss er Sühne leisten.
Dies gilt nicht nur für gv sondern auch für (fast) alles andere beabsichtigte fastenbrechen laut dem buch nur al idah
Imam Malik sagte dass derjenige, der im Monat Ramadan einen Fastentag absichtlich bricht also ohne einen nennenswerten islamischen Grund, so hat er nichts anderes zutun außer diesen Tag nachzuholen
imam nawawi sagte :
Wenn er einen Tag nachholt (bedeutet den Fastentag den er gebrochen hat) wenn er stattdessen dann einen Tag nachholt, so ist das ausreichend für ihn und dieses war die Ansicht auch von Abu Hanifa, von Imam Malik, von Imam Ahmad und den meisten Gelehrten unter ihnen auch sehr viele Tabi'in also die Schüler der Sahaba
Die 60 Tage betreffen eine Person der tagsüber im Ramadan Geschlechtsverkehr hatte
Wenn ein Muslim tagsüber im Ramadan mit seiner Frau Geschlechtsverkehr hat, muss er bereuen und zweitens wird die Sühne verlangt.
Bruder ich sage nur was in nur al idah steht. Das ist ein Hanafitisches Fiqh buch
S.43
Dinge die das fasten brechen und eine Sühne (kafffara) nach scih ziehen
[...]
- Der geschlechtsverkehr
- Das essen
- Wenn man etwas trinkt, ganz glecih ob es sich um ein Getränk oder medikament handelt
Mit Sühne für absichtliches essen oder trinken ohne einen nennenswerten islamischen Grund kann hiermit nur gemeint sein das man den Tag nachholen muss wie ich es erklärt habe, denn das ist die Sicht von Abu Hanifa
Mit Sühne für absichtliches essen oder trinken ohne einen nennenswerten islamischen Grund kann hiermit nur gemeint sein
korrekt
s man den Tag nachholen muss wie ich es erklärt habe, denn das ist die Sicht von Abu Hanifa
Nicht korrekt, was die Sühne beinhaltet wurde auch im buch erklärt und ich habe es dir gesendet
Bruder, du liegst hierbei falsch
Zeige mir mal eine stelle in dem Buch wo steht das derjenige der absichtlich essen und getrunken hatte 60 Tage fasten muss
Bruder Zuerst wird erklärt welche dinge das fasten brechen und eine Sühne nach sich ziehen und das sind 22 an der Zahl. In dem Kapitel dannach wird erklärt was eine Sühne beinhaltet
Bezüglich Sühne habe ich dir grade geantwortet
Nenne mir eine Seite aus dem Buch wo klar und deutlich steht das die Sühne für eine Person der absichtlich essen und getrunken hatte 60 Tage sind die er fasten soll
Bruder so kommen wir nicht weiter, ich sagte dir was das buch sagt, und es sagt nirgends das wenn jmd absichtlich gegessen und getrunken hat er jediglich nachfasten muss
Akhi, bitte rede das nächste mal nicht mehr über Themen wo du kein richtiges Wissen hast
Ich habe dir die Ansicht von Abu Hanifa bereits erklärt
Du verstehst dieses Buch nicht, die 60 Tage betreffen den Fragesteller nicht
Nein, das darfst du nicht sonst musst du 60 Tage lang fasten als Sühne. Auch ich hatte heute kein sohur weil mein Zimmernachbar mein Wecker ausgestellt hat und trotzdem faste ich
Nur al Idah kitab as siyam S.49-51
Wenn das Fasten durch eine Sache die eine Sühne zur Folge hat gebrochen wird dann muss man eine der folgenden Sühnen leisten:
1. Die Befreiung eines Sklaven91
2. Wenn man dies nicht tun kann92, dann muss man zwei Monate hintereinander fasten, während man am Festtag93 und an den Tagen des at-Tasriq94 nicht fastet.
3. Wenn man dies nicht schafft95, dann muss man 60 Bedürftige speisen96, indem man ihnen97 ein Mittag- und Abendessen zur Verfügung stellt, sodass sie satt werden, oder ihnen zwei Mittagessen oder Abendessen98 zur Verfügung stellen. Man kann auch statt Essen pro Bedürftigen eine halben Sa99 Weizen, Mehl, Roggen oder einen ganzen Sa Datteln, Gerste oder einen Betrag der diesem Wert entspricht, geben.
Wenn bei einer Person eine Sühne aufgrund von (absichtlichem) Geschlechtsverkehr, Essen etc (während des Pflichtfastens im Ramadan) fällig wird und dies mehrmals an verschiedenen Tagen geschehen ist und diese Person die Sphne noch nicht geleistet hat, dann reicht eine Sühne gemäß der vorherrschenden Rechtsschulmeinungen aus100
93 Weil die Festtage des Ramadan-Fests und Opferfest (Id al Fitr und Id al Adha) Tage des Essens und Trinkens sind.
94 Die Tage (ayyman at tasriq), die am 11., 12. und 13. Tag des islamischen Mondmonats Du-l-Higga stattfinden und vom Propheten (sas) als die Tage des Essens, Trinkens und dem Gedenken Allahs bezeichnet wurden […]
95 Aufgrund von Altersschwäche oder z.B. einer chronischen Erkrankung.
96 Dabei kann man 60 Bedürftige an einem Tag speisen oder an verschiedenen Tagen. Dies ist keine Bedingung, dass die 60 Bedürftigen gemeinsam oder am selben Tag gespeist werden. Es besteht auch die Möglichkeit, nur einen Bedürftigen 60 Tage lang zu speisen.
97 Pro Bedürftigem.
98 An zwei verschiedenen Tagen. Das hieße, dass man entweder 60 Mittagessen und Abendessen für 60 Bedürftige zur Verfügung stellt oder dass man 120 Mittagessen oder 120 Abendessen für 60 Bedürftige zur Verfügung stellt. Wenn dies auf einen Ramadan fällt, dann kann man auch ein Abendessen für das Fastenbrechen (Iftar) oder den Suhur zur Verfügung stellen.
99 Sa definiert ein Hohlmaß, dessen Einheit vier Mudd entspricht und ein Mudd gleicht der Menge von zwei vollen Händen eines durchschnittlichen Menschen. Es ist eine Maßeinheit in Volumen, nicht Gewicht.
100Wenn eine Person z.B. am 1., 2. und 3. Tag des Ramadan sein Fasten ohne Grund absichtlich bricht und diese Person die Sühne noch nicht geleistet hat (indem sie z.B. 60 Bedürftige speist) und dann am 10. Rag des Ramadan nochmals sein Fasten ohne Grund absichtlich bricht, dann ist die Leistung einer Sühne (kaffara) ausreichend. Würde diese Person z.B. am 1., 2., 3. und 4. Fastentag des Ramadan absichtlich ihr Fasten brechen, ohne dass ein Hinderungsgrund vorliegt, und am 5. Ramadan-Tag die Sühne leisten und dann am 6. Tag nochmalsdas Fasten absichtlich brechen, dann müsste sie erneut eine Sühne leisten, denn die Sühne für die vorherigen Vergehen wurde geleistet und nach dieser Sühne hat sie das Fasten erneut absichtlich gebrochen, woraufhin eine neue Sühne fällig geworden ist.
Nicht ganz richtig. Er muss eine Sühne leisten sofern er es mit absicht tat
Nur al Idah kitab as siyam S.49-51